Stephan Kaiser, BU-Expertenservice © Maurice Kohl
  • Von Redaktion
  • 14.09.2016 um 11:10
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Wenn Makler alte Berufsunfähigkeitsverträge ihrer Kunden anpassen möchten, kommt es häufig zu Schwierigkeiten. BU-Experte Stephan Kaiser über die Problematik der Nachversicherung und den Wechsel der BU-Police.

Pfefferminzia: Welche Umstände führen dazu, dass Kunden ihren Versicherungsschutz anpassen wollen?

Stephan Kaiser: Dafür kann es viele Gründe geben, es kann um einen neuen Beruf, die Laufzeit oder um die Bedingungen gehen. In der Praxis ist der häufigste Umstand eine zu niedrige Absicherung. Zum Beispiel nach einer Scheidung, der Ehemann hat die Top-BU, die Frau aber nur 500 Euro BU-Rente abgesichert, was macht sie nun? Es gibt zudem sehr viele BU-Policen aus den neunziger Jahren, die weniger als 500 Euro monatliche BU-Rente aufweisen.

Waren das alles Beratungsfehler?

Erst die Umsetzung der Agenda 2010 ab 2005 brachte hier die entsprechende Sensibilisierung. Die Vermittler selbst hatten kaum eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine selbstständige BU konnte man früher gar nicht abschließen. BU gab es nur als Zusatzversicherung, als Anhängsel einer Trägerversicherung. Viele Versicherer konnten noch keine Dynamik rechnen. Meist war das Verhältnis zwischen Trägerversicherung und BU-Rente vorgegeben, etwa 12, 24 oder später maximal 48 Prozent der Versicherungssumme als BU-Rente jährlich. Um eine aus heutiger Sicht angemessene BU abzuschließen, hätte der Sparbeitrag extrem hoch sein müssen.

Das hat sich nun mit besseren Produkten aber geändert?

Sollte man meinen. Aber obwohl sich auf dem Markt qualitativ sehr viel getan hat, liegt die durchschnittlich eingereichte BU-Rente heute bei 1.000 Euro. Das ändert sich nur langsam. Mittlerweile bieten Versicherer auch eine garantierte Leistungsdynamik, die dann aber auch Geld kostet.

Lässt sich eine fehlende oder zu geringe Dynamik korrigieren?

In einem abgeschlossenen Vertrag nachträglich die Leistungen zu erhöhen, zieht automatisch eine erneute Gesundheitsprüfung nach sich. Sobald der Versicherer, etwa wegen einer Garantiezinsänderung, den Tarif schließt, geht das in der Regel gar nicht mehr. Aber es gibt manchmal einen Ausweg.

Nämlich?

Eine Anpassung kann über Nachversicherungsgarantien erfolgen, sofern der Vertrag diese Optionen bereithält. Viele Policen bieten die Möglichkeit, die Leistung in bestimmtem Rahmen ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Zum Beispiel wenn der Kunde ein Haus baut, bei Heirat oder Geburt eines Kindes. Dadurch entsteht zwar beim Kunden formal gar kein Mehrbedarf, dennoch wird diese Option gern genutzt, wenn eine prinzipielle Unterversicherung vorliegt.

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