- Von Redaktion
- 21.09.2020 um 11:41
Selbstständige gibt es ein paar in Deutschland. Und vermutlich ist keiner so richtig mit dem anderen vergleichbar. Freiberufler sind zum Beispiel wieder ein Thema für sich, weil das Versorgungswerk einerseits nicht schlecht, aber andererseits noch lange nicht gut ist. Aber ich möchte heute über den normalen Selbstständigen schreiben, der in keiner Kammer oder Ordnung organisiert ist.
Diese Selbstständigen haben eine Sache gemeinsam: Sie haben keinerlei Ansprüche an den Staat, wenn sie nicht mehr arbeiten können. Mit Ausnahme der Handwerker, die ja die ersten Jahre trotzdem in die Rentenversicherung einzahlen dürfen/müssen. Und weil sie keinen Anspruch haben, müssen Unternehmer selber vorsorgen.
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Wenn wir es positiv betrachten, geben sie kein Geld aus für eine Absicherung, die ja sogar ein paar Lücken hat. Denn der Angestellte bekommt die Krankenversicherung und die Erwerbsminderungs- und Altersrente ja nicht geschenkt. Er zahlt 7,3 Prozent seines Gehalts für die Krankenversicherung, 1,525 Prozent für Pflege, beziehungsweise 1,55 Prozent, wenn er keine Kinder hat. In Sachsen nochmal 0,5 Prozent mehr. Für die Rentenversicherung zahlt er 9,3 Prozent und für die Arbeitslosenversicherung 1,2 Prozent.
Jetzt kann sich der Unternehmer die Arbeitslosenversicherung sparen, weil er sich selbst eher nicht kündigen wird. Aber auch so zahlt der Arbeitnehmer knapp 20 Prozent seines Gehalts für eine eher lückenhafte Versicherung.
Krankentagegeld sollte so hoch sein wie die BU-Rente
Wenn Du einem Selbstständigen diese Zahlen nennst und dann fragst, was er bereit ist, für eine perfekte Absicherung zu zahlen, dann kann er ja nur schlecht viel weniger als 20 Prozent sagen. Denn er ist ja Unternehmer geworden, weil er sich davon mehr erhofft als vom Angestelltenverhältnis. Aber selbst wenn er „nur“ 15 Prozent als akzeptabel angibt, so ist das je nach Gewinn vor Steuer dann doch ein recht gutes Budget.
Wichtig ist bei Selbstständigen, dass das Krankentagegeld (KTG) in gleicher Höhe wie die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird. Denn es gibt sicher nur Ausnahmen, die bei kurzem Einkommensausfall viel Geld brauchen und bei einem dauerhaften dann weniger. Außerdem kann ich so hohe Rückforderungsansprüche verhindern, wenn der BU-Versicherer die BU rückwirkend anerkennt und das KTG in diesem Zeitraum schon geleistet hat. Wenn ich ein KTG habe, brauch ich keine AU-Klausel mehr, was ja auch logisch ist.
Paul
Vor 4 JahrenKleine Anmerkung zu diesem guten Artikel:
Der Beitragssatz für einen Kinderlosen beträgt in der PV 1,775 %
Philip Wenzel
Vor 4 JahrenTausend Dank! Nehm ich so auf!
2 Kommentare
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Vor 4 JahrenKleine Anmerkung zu diesem guten Artikel:
Der Beitragssatz für einen Kinderlosen beträgt in der PV 1,775 %
Philip Wenzel
Vor 4 JahrenTausend Dank! Nehm ich so auf!