Versicherungsmakler und Biometrie-Experte Philip Wenzel. © Doris Köhler
  • Von Redaktion
  • 21.09.2020 um 11:41
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:20 Min

Die private Absicherung von Selbstständigen ist besonders wichtig, weil sie im Ernstfall keine Ansprüche an den Staat stellen können. Wie eine Absicherung der Arbeitskraft für diese Zielgruppe aussehen kann, erklärt Versicherungsmakler Philip Wenzel in seiner Kolumne.

Oft wollen Selbstständige überhaupt keine BU-Versicherung, sondern wären schon mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung zufrieden. Denn viele Unternehmer hängen stark an ihrer Firma und würden den Laden auch mit Kopf unterm Arm weiter am Laufen halten. Wer so denkt und eine Umschulung ablehnt, wenn er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, sondern sein Geschäftsmodell dann so umorganisieren würde, dass es immer weiterläuft, der muss über eine EU-Versicherung nachdenken.

Denn die Umorganisations-Klausel mindert den Wert der BU-Versicherung ja schon auch ein bisschen. Vor allem bei größeren Unternehmen. Wer weniger als 10 bis 15 Mitarbeiter hat, wird schwierig umorganisieren können. Denn auch hier ist es selbstverständlich so, dass der Versicherer mich im Leistungsfall nicht an die Pforte setzen darf, um nicht zahlen zu müssen.

Unternehmer können Risiken ganz gut einschätzen

Ich muss auch nach der Umorganisation der Chef sein, darf mit den neuen Aufgaben weder über- noch unterfordert sein und muss dazu auch zu mindestens 50 Prozent in der Lage sein. Außerdem darf es nicht zu viel Kosten und keine allzu hohen Einbußen verursachen. Naja, einfach ist eine Umorganisation für den Versicherer nicht, aber es kann sich halt einfach in die Länge ziehen.

Unterm Strich ist es auch bei Unternehmern wichtig, mal zu fragen, wie eine Absicherung in Umfang, Höhe und Laufzeit aussehen sollte. Denn manchmal ist die allerbeste Lösung nicht gewünscht. Und gerade Selbstständige sind geübt darin, Risiken für sich und ihr Unternehmen selbstständig einzuschätzen.

kommentare
Paul
Vor 4 Jahren

Kleine Anmerkung zu diesem guten Artikel:
Der Beitragssatz für einen Kinderlosen beträgt in der PV 1,775 %

    Philip Wenzel
    Vor 4 Jahren

    Tausend Dank! Nehm ich so auf!

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kommentare
Paul
Vor 4 Jahren

Kleine Anmerkung zu diesem guten Artikel:
Der Beitragssatz für einen Kinderlosen beträgt in der PV 1,775 %

    Philip Wenzel
    Vor 4 Jahren

    Tausend Dank! Nehm ich so auf!

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