- Von Juliana Demski
- 04.09.2018 um 10:16
Anbieter von betrieblicher Altersversorgung (bAV) sind nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz verpflichtet, darüber zu informieren, ob und wie sie bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigen. Das berichtet die Verbraucherzentrale Bremen – und hat bei Versicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds den Praxistest gemacht. Insgesamt 39 Berichte nahmen die Verbraucherschützer unter die Lupe.
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Das Fazit fällt durchwachsen aus.
„In vielen von uns untersuchten Fällen sind die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen so vage und schwammig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht beurteilen können, ob und inwieweit Nachhaltigkeitsstandards tatsächlich angewandt werden“, sagt Ulrike Brendel, Leiterin des Projekts „Gut fürs Geld, gut fürs Klima“ bei der Verbraucherzentrale Bremen.
Laut der Untersuchung spielen Nachhaltigkeitsstandards für die Mehrzahl der Anbieter „keine wesentliche Rolle“ bei ihrer Anlagepolitik. 14 von 39 untersuchten Anbieterberichten – also ein knappes Viertel – lieferten zudem lediglich schwammige Informationen. Nur neun Berichte enthalten laut Verbraucherzentrale konkrete Angaben zu den Nachhaltigkeitskriterien. Hier werde beispielsweise erläutert, welche ethisch oder ökologisch bedenklichen Branchen bei der Investition ihrer Beiträge tabu seien, heißt es.
Dass Argument der Branche, dass der Fokus auf Rendite und Sicherheit einer nachhaltigen Geldanlage entgegenstünde, ist aus Sicht der Verbraucherschützer „längst widerlegt“. Die Praxis und verschiedene Studien zeigten, dass sich Rendite und Nachhaltigkeit keinesfalls ausschließen, so Brendel.
Forderung nach gesetzlichen Mindeststandards
Laut einer im Vorjahr beauftragten Umfrage der Verbraucherzentrale Bremen wünschen sich drei Viertel der Befragten die Einführung von ethisch-ökologischen Mindeststandards bei staatlich geförderten Rentenprodukten. „Mit gesetzlichen Mindeststandards bei der betrieblichen Altersvorsorge könnten Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein, dass ihr Geld nicht in Waffen und Rüstung, Kinderarbeit oder Umweltzerstörung fließt“, so Verbraucherschützerin Brendel. Die Bundesregierung sei hier in der Pflicht, entsprechende Regelungen zu erlassen, forderte sie.
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