Ein Arzt im Patientengespräch: Die Kammerversorgung von Medizinern hat ihre Tücken und liefert einige Ansätze für Makler im Beratungsgespräch. © Pressfoto/Freepik.com
  • Von Redaktion
  • 25.06.2021 um 12:28
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Wer Mediziner auf die Altersversorgung oder das Risiko Berufsunfähigkeit anspricht, erhält sehr oft die Antwort: „Das ist mit meiner Kammerversorgung ausreichend abgesichert.“ Eine Fehleinschätzung! Wie Vermittler die Schwächen der jeweils gültigen Kammerversorgung auf den Punkt bringen, berichtet Lars Christiansen, der sich auf die Einkommensabsicherung von Heilberuflern spezialisiert hat.

Die in Aussicht gestellten Ruhestandszahlungen der Kammerversorgungen sind deutlich besser als die der Deutschen Rentenversicherung. Damit sieht die Altersversorgung für Mediziner überdurchschnittlich gut aus. Zudem findet sich in der Leistungsbeschreibung eines Versorgungswerks auch eine Berufsunfähigkeitsrente. Und das ist auch der Grund, weshalb Mediziner Akquise-Gespräche mit dem Hinweis auf die Kammerversorgung gerne abblocken.

Doch wer sich die Kammerversorgungen genauer ansieht, entdeckt Lücken – zum Teil existenzielle. Das ist Medizinern bewusst zu machen, sonst kommt das (böse) Erwachen meistens zu spät, denn die Auswirkungen werden für Kammerberufler erst im Versorgungsfall spürbar.

Allgemein hält sich die Überzeugung, dass die Leistungen der berufsständischen Versorgungswerke beständig, sicher und garantiert sind. Dazu ist Folgendes zu wissen: Versorgungswerke verwalten sich grundsätzlich repräsentativ-demokratisch selbst. Sie organisieren die Leistungen und regeln ihre Angelegenheiten individuell durch eigene Satzungen.

Die Organe und Vertreter eines Versorgungswerkes werden für bestimmte Zeit aus ihrem Kreis, also aus Kammerberuflern des Berufsstandes gewählt. Diese Vertreter bilden ein wichtiges Gremium, das über die Inhalte der Satzung bestimmt und wichtige Kapitalanlageentscheidungen trifft. Eine solche Vertreterversammlung (auch Kammer- oder Delegiertenversammlung genannt) besteht mal aus 10, mal aus über 100 Mitliedern, je nach Größe des Versorgungswerkes. Mit einer in der Regel Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Vertreter auf einer Vertreterversammlung kann eine Satzung angepasst werden. Und da es in der Satzung keine Begrenzungen der Anpassungen gibt, kann ALLES geändert werden.

Auch laufende Renten können angepasst werden

Und genau das geschieht regelmäßig. Oft sind es kleine Änderungen, manchmal jedoch Änderungen mit einer großen Auswirkung, wie das Anheben des Rentenalters von 65 auf 67. Es werden zudem alle Rechnungsgrundlagen wie Rechnungszins, Sterbetafeln beziehungsweise Rentenfaktor turnusmäßig angepasst. In manchen Satzungen ist sogar der Eingriff in die laufenden Rentenzahlungen bei Schieflage des Kollektivs erlaubt. Zudem unterliegen Versorgungswerke nicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), sondern unterstehen der Aufsicht des zuständigen Ministeriums eines jeden Bundeslandes. Die Aufsicht beschränkt sich jedoch nur darauf, ob die dem Versorgungswerk obliegenden Aufgaben erfüllt werden. Ihr Kunde sollte also klar erkennen: Nichts ist wirklich beständig, sicher und garantiert.

Zunächst das Bekannte: Auch die Versorgungswerke leiden unter der Ertragsschwäche sicherer Anlagen und Inflation. Doch damit stößt man heute keine Türen mehr auf. Darüber hinaus gibt es genügend Gründe für eine regelmäßige Anpassung der Rechnungsgrundlagen von Versorgungswerken, die Vermittler kennen sollten. Hierzu zählen eine stetig steigende Lebenserwartung, überalternde Mitgliederstrukturen und ein starker Zugang junger weiblicher Mitglieder mit noch höherer Lebenserwartung als ihre männlichen Kollegen. Und da die Erwerbsbiografien von Frauen aufgrund der Familienplanung deutlich anders verlaufen, erhöht das den Druck aufs System noch mehr. Die Niedrigzinsphase hinterlässt ebenfalls deutlich erkennbare Spuren. Und für den schlimmsten Fall gibt es weder eine gesetzliche Insolvenzregelung, noch einen privat organisierten Schutzschirm à la Protektor untereinander.

Die Folge: Einzelne Versorgungswerke mussten ihre Leistungen bereits deutlich reduzieren. Damit wurden die Rentenleistungen für Mediziner zum Teil spürbar gesenkt. Für etliche Mediziner eine böse Überraschung, weil sie mit deutlich höheren Bezügen gerechnet hatten. Versuche, dagegen anzugehen, scheiterten bislang vor Gericht. Fazit: Wer also auf mögliche Leistungskürzungen vorbereitet sein will, muss privat vorsorgen.

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