Ein Arzt im Patientengespräch: Die Kammerversorgung von Medizinern hat ihre Tücken und liefert einige Ansätze für Makler im Beratungsgespräch. © Pressfoto/Freepik.com
  • Von Redaktion
  • 25.06.2021 um 12:28
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Wer Mediziner auf die Altersversorgung oder das Risiko Berufsunfähigkeit anspricht, erhält sehr oft die Antwort: „Das ist mit meiner Kammerversorgung ausreichend abgesichert.“ Eine Fehleinschätzung! Wie Vermittler die Schwächen der jeweils gültigen Kammerversorgung auf den Punkt bringen, berichtet Lars Christiansen, der sich auf die Einkommensabsicherung von Heilberuflern spezialisiert hat.

Der Gau tritt jedoch ein, wenn keine BU-Rente aus dem Versorgungswerk zugesprochen wird. Dann schrumpft die Altersrente in der Regel auf das Niveau der aktuell erreichten Anwartschaft vor dem Arbeitskraftverlust.

Fazit: Der Name ist zwar derselbe wie bei privaten Absicherungen, jedoch ist es hier eher wie mit frischen Äpfeln und faulen Birnen. Diese Lücken können nur mit privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen geschlossen werden. Denn diese Absicherungen kennen keine Verweisungen und greifen auch schon bei nicht vollständiger oder zeitlich befristeter Berufsunfähigkeit. Zudem ist das Einkommen in einer angemessenen Höhe versicherbar.

Infektionsschutzgesetz vergrößert Leistungslücke

Mit der jüngsten Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) wurde zudem eine neue Lücke in den Berufsunfähigkeitsschutz der Kammern gerissen. Als Träger einer Infektion – zum Beispiel HIV oder Hepatitis – liegt lange Zeit keine krankheitsbedingte Beeinträchtigung vor, sondern nur die Gefahr, Patienten anzustecken. In solchen Fällen können Behörden ein Tätigkeitsverbot erlassen.

Bis zur Änderung des IFSG konnte jeder Betroffene eine Entschädigung, die sich am bisherigen Gehalt oder Gewinn orientierte, erwarten. Nun gilt: Bei einem Tätigkeitsverbot, das länger als sechs Wochen dauert, reduziert sich nach der neuen Gesetzeslage die Entschädigung drastisch. Auch hier hilft nur eine private zusätzliche Absicherung. Mitunter greifen private Absicherungen sogar schon, wenn ein Tätigkeitsverbot die medizinische Arbeit nur teilweise unterbindet.

Sind wirklich alle Hinterbliebenen abgesichert?

Und noch ein Problem gibt es: Mittlerweile sind von den rund 409.000 berufstätigen Medizinern in Deutschland mehr als 56.000 ausländischer Herkunft wie die Ärztestatistik zum 31. Dezember 2020 der Bundesärztekammer beweist. Insbesondere bei Muslimen kann es zu Komplikationen kommen, wenn Ehen nur nach islamischem Recht geschlossen wurden. In solchen Fällen ist nicht ausgemacht, dass die Hinterbliebenenabsicherung der Versorgungswerke leistet. Geheilt werden kann diese Lücke mit einem Gang vors Standesamt oder einem ausreichenden privaten Hinterbliebenenschutz.

Es gilt also wie so oft, Expertenwissen zu einer Zielgruppe ist nicht nur hilfreich, sondern Pflicht. Die Beratung von Kammerberuflern birgt viele Stolpersteine. Nicht nur die Ansprache, sondern erst recht die Beratung ist herausfordernd. Ein solides Expertenwissen über die Kammerversorgung und passender privater Absicherung ist zwingend notwendig. Dafür erhält man die Chance auf dankbare, treue und stetig weiterempfehlende Kunden.

Über den Autoren
Copyright: Uwe Klössing/werdewelt

Lars Christiansen ist Experte für ein Schlüsselthema der Beratung: den heilberuflergerechten BU-Schutz. Dazu analysiert er seit zehn Jahren die Versorgungswerke aller verkammerten Berufsstände. Er führt eine der umfangreichsten Wissensdatenbanken in diesem Gebiet. Sein Wissen stellt er als Coach und für Kooperationen mit Vermittlern zur Verfügung.

Kontakt: info@kommunikate.de

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