Ein Geschäftsmann am Telefon: Eine Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb stellt eine gute Möglichkeit dar, wichtige Schlüsselfiguren oder Selbstständige zu versichern. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 15.01.2016 um 16:40
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:55 Min

Eine Voraussetzung, um sich erfolgreich selbstständig zu machen, ist die Fähigkeit, finanzielle Risiken zuverlässig einschätzen zu können. In der Beratung zur Absicherung der Arbeitskraft begegnet man häufig konkreten Vorstellungen, welche Risiken abzudecken sind. Vermittler sollten hier genau zuhören und gegebenenfalls unerkannten Bedarf ansprechen.

Die Bedarfsermittlung bei der Absicherung der Arbeitskraft von Selbstständigen ist recht anspruchsvoll. Grundsätzlich sind Selbstständige nicht versicherungspflichtig – mit Ausnahme der in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker. Doch auch diese haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, wenn sie insgesamt 18 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt haben.

Aufgrund der nicht bestehenden Versicherungspflicht hat der Selbstständige auch keinerlei gesetzliche Ansprüche – und muss privat vorsorgen. Er benötigt beispielsweise ein privates Krankentagegeld und eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Um an der Schnittstelle zwischen Krankentagegeld und BU Probleme zu vermeiden, ist es sinnvoll, beides in gleicher Höhe abzuschließen. Denn in dieser Konstellation kann es durchaus dazu kommen, dass eine Arbeitsunfähigkeit nach einiger Zeit von Beginn an als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. In diesem Fall hat der Krankentagegeld-Versicherer einen Rückforderungsanspruch.

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Worauf Unternehmensgründer achten sollten

Auch bei Kunden, die sich erst kürzlich selbstständig gemacht haben, ist es schwierig, eine bedarfsgerechte Absicherungshöhe zu ermitteln und diese dem Versicherer zu vermitteln. Denn für gewöhnlich wird der Gewinn eines Unternehmens in den ersten Jahren nicht unbedingt eine hohe BU-Rente rechtfertigen. Aber der Bedarf wäre aufgrund der Gewinnerwartung in den folgenden Jahren durchaus vorhanden.

Hier gibt es einige Versicherer, die Unternehmensgründern pauschal eine recht hohe BU-Rente von Beginn an zugestehen und die Angemessenheit erst nach einigen Jahren prüfen. Da gilt es im Einzelfall zu verhandeln.

Umorganisation als wichtiger Bestandteil einer BU

Hat der Vermittler den Bedarf ermittelt, dann gibt es bei den BU-Bedingungen einige Besonderheiten zu beachten. Wer einem Selbstständigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet, die alleine den zuletzt ausgeübten Beruf versichert und auf die abstrakte Verweisung verzichtet, der begibt sich argumentativ auf dünnes Eis. Denn beinahe alle Versicherer prüfen bei Selbstständigen die sogenannte Umorganisation.

Das bedeutet, dass der Versicherer von dem Kunden verlangen kann, seinen Betrieb entsprechend umzuorganisieren, damit er in diesem zu 50 Prozent weiterarbeiten kann. Hier kommt es auf die Definitionen an. Besonders wichtig ist, dass die Zumutbarkeit und der wirtschaftliche Aufwand klar geregelt sind. Idealerweise ist auch festgehalten, dass der Selbstständige auch nach der Umorganisation noch eine Aufgabe innehat, die seinen Status als Geschäftsführer repräsentiert. Vermittler, die sich vermehrt mit Selbstständigen beschäftigen wollen, sollten diese Klausel unbedingt im Detail prüfen und sich ausgiebig damit befassen.

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