- Von Lorenz Klein
- 06.09.2021 um 17:03
Signal-Iduna-Produktmanager Haug empfiehlt, dass insbesondere körperlich arbeitende Handwerker über den Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung nachdenken sollten. „Diese zahlt, wenn die Betroffenen elementare geistige oder körperliche Fähigkeiten verlieren – also beispielsweise nicht mehr heben und tragen, sich nicht mehr hinknien und erheben oder ihre Hände nicht mehr gebrauchen können“, erklärt Haug – alles häufige Gründe, warum etwa Fliesenleger oder Dachdecker ihren Beruf noch vor dem Renteneintrittsalter aufgeben müssten.
Damit sei der Verlust einer Grundfähigkeit, „häufig damit gleichzusetzen, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann“, so Haug. Daher sei eine GFV für körperlich Arbeitende „ein sehr guter Schutz zu bezahlbaren Beiträgen“. Der besagte 30-jährige Tischler, der 1.000 Euro Rente im Monat bis zum Endalter 67 absichern möchte, zahlt demnach bei der Signal Iduna für die Absicherung von 20 Grundfähigkeiten 48 Euro monatlich – umfasst der Schutz nur 12 Grundfähigkeiten, sinkt die Prämie auf 35 Euro.
Halber BU-Preis, halber Schutz?
Alternativ bietet der Versicherer Handwerkern auch die Möglichkeit, ihren Beitrag in der BU zu senken – zumindest theoretisch. Denn dafür muss die versicherte Person in drei Bereichen bestimmte Bedingungen erfüllen: berufliche Qualifikationen, Anteil der Bürotätigkeit und Personalverantwortung. Wird zum Beispiel eine berufliche Zusatzqualifikation erworben – im Handwerk ist das häufig der Meisterbrief –, sinkt der monatliche BU-Beitrag für den 30-jährigen Tischler von den zuvor genannten 93 auf 82 Euro.
„Nur noch“ 72 Euro zahlt der Tischlermeister, wenn er mindestens zwei Drittel seiner Arbeitszeit mit Bürotätigkeiten verbringt. Ebenfalls beitragssenkend kann es laut Produktmanager Haug sein, wenn die versicherte Person Personalverantwortung für mindestens fünf sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter trägt. Darunter fallen auch Auszubildende und Teilzeitmitarbeiter.
Auch beim Münchener Verein wird versucht, Handwerker in der BU zu halten. Ein wichtiger Baustein hierfür soll die sogenannte Aktiv-Variante der Mitte 2018 gestarteten „Deutschen Handwerker Berufsunfähigkeitsversicherung“ (DHBU) sein. Die Police sei nicht nur noch einmal rund 30 Prozent günstiger als ein klassischer DHBU-Schutz, wie Produktmanager Matz sagt. Der Vorteil sei hier auch, dass der Vermittler „in der BU-Beratung bleibt, denn die Aktiv-Variante ist eine BU“.
Ohne Kompromisse geht es nicht
Nun ja, das mag formell so sein – doch ohne Kompromisse geht es auch hier nicht. So deckt die Aktiv-Variante zwar die Hauptrisiken der Handwerker – Erkrankungen des Bewegungsapparats und Unfälle – ab. Das heißt, in diesen Fällen leistet sie 100 Prozent BU-Rente – in allen anderen BU-Fällen aber nur 50 Prozent der vereinbarten Leistung. Immerhin planen die Münchner für Januar 2022, das Scoring-Verfahren insbesondere für Meister zu verbessern, um „auch hier nochmals die Prämien reduzieren zu können“, so Matz.
Und wenn das immer noch nicht ausreicht? Nun, Maklerin Jasmer glaubt zumindest, dass die GFV in Zukunft weiter an Attraktivität gewinnt: „Als ich vor 15 Jahren mein BWL-Studium, Fachrichtung Versicherung und Finanzen, begonnen habe, standen wir am Anfang der Weiterentwicklung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ähnlich sehe ich aktuell den Markt der Grundfähigkeitspolicen.“ Es werde notwendig sein, so Jasmer, dass Versicherer ihre Bedingungen „nach und nach konkretisieren und verbessern. Es gibt bereits Anbieter mit unterschiedlichen Zusatzbausteinen, das wird sicherlich weiter zunehmen.“
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