Christian Steffen Fröhlich: Der Makler erklärt, welche langfristigen Auswirkungen der neue Höchstrechnungszins auf Überschüsse und BU-Verträge hat. © Christian Steffen Fröhlich
  • Von Redaktion
  • 03.02.2025 um 14:49
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:35 Min

Das Bundesfinanzministerium hat für 2025 den Höchstrechnungszins auf 1 Prozent erhöht. Das ist erstmal eine gute Nachricht für Versicherte. Aber wie wirkt sich der neue Zins langfristig auf die Überschüsse aus und was heißt das für BU-Verträge? Diese Zusammenhänge erklärt Makler Christian Steffen Fröhlich in seinem Gastbeitrag konkret mit Rechenvorlage.

Für 2025 hat das Bundesfinanzministerium den Höchstrechnungszins von 0,25 Prozent auf 1 Prozent angehoben, und damit klingen auch die Garantien vieler Versicherer erst einmal großartig: Höhere Leistung bei gleichem Beitrag (Pfefferminzia berichtete).

Viele Versicherer bieten aktuell an, 2024 abgeschlossene BU- und Grundfähigkeiten-Verträge 2025 auf den neuen Zins „umzustellen“. Klingt erstmal nach einer Win-Win-Situation.

Geschätzt erhalten Kunden durch die Umstellung zwischen 6 und 10 Prozent mehr garantierte Leistung, ohne einen Mehrbeitrag zu bezahlen. Aber ist es wirklich so einfach? Wer sich für die Umstellung entscheidet, bekommt kurzfristig mehr – ohne Risikoprüfung und scheinbar auch ohne Haken.

Doch was passiert mit den Überschüssen der Versicherer?

Versicherer legen das Geld ihrer Kunden an und erwirtschaften damit zum Beispiel eine Gesamtverzinsung von 2 Prozent. Garantieren dürfen sie aber nur den Rechnungszins. Im Jahr 2024 lag dieser bei 0,25 Prozent. Die Differenz dazu sind die Überschüsse – in diesem Beispiel also 1,75 Prozent.

Steigt der Höchstrechnungszins im Jahr 2025 auf 1 Prozent, bleibt zwar die Gesamtverzinsung identisch, doch die Überschüsse sinken; in diesem Beispiel auf 1 Prozent. Außerdem sind Überschüsse nie garantiert – die erhöhte Leistung durch die Umstellung hingegen schon.

Durch den höheren Rechnungszins sinken die Überschüsse der Versicherer

Die Überschüsse senken den monatlichen Zahlbeitrag des Kunden für seine Absicherung und erhöhen im Leistungsfall die monatlich ausbezahlte Rente um wenige Prozent pro Jahr. Doch durch die Umstellung auf den höheren Rechnungszins sinkt der Überschuss der Versicherer.

Solange der Kunde nur Beiträge bezahlt und keine Leistung bezieht, ist das egal – kommt es aber zum langfristigen Leistungsfall, kann sich das drastisch auswirken.

(Um das ganze Szenario einmal selbst durchzurechnen, hat der Autor hier eine Excel-Datei vorbereitet: Rechnungszins umstellen)

Lesen Sie auf Seite 2, für welche BU-Verträge sich die Umstellung lohnt und für welche nicht.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Zuletzt hinzugefügt
Blau Direkt: So war es auf der Network Convention 2025
Über Umsatzziele, besseren Kundenservice und goldene Ameisen

Blau Direkt: So war es auf der Network Convention 2025

Zuletzt hinzugefügt
Warum KI, Social Media und SEO wichtig für Makler sind
Neues Gesprächsformat „Mehrcura-Café“

Warum KI, Social Media und SEO wichtig für Makler sind

Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Zuletzt hinzugefügt
„Damit bleibt die Stornoquote bei rund 0 Prozent“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Damit bleibt die Stornoquote bei rund 0 Prozent“

„Warum sollte KI vor Nachhaltigkeit haltmachen?“
Hoher Energieverbrauch, aber mehr Effizienz

„Warum sollte KI vor Nachhaltigkeit haltmachen?“

Skip to content