- Von Redaktion
- 03.02.2025 um 14:49
Der Break-Even bei den Überschüssen – ab wann wird’s kritisch?
Durch die geringeren Überschüsse in der neuen Kalkulation sinkt die nicht garantierte jährliche Leistungserhöhung. Nach 13 Jahren (bei einer einmaligen Leistungserhöhung von 9 Prozent durch die Umstellung) holen die nicht umgestellten Verträge die umgestellten wieder auf. Von da an erhalten Kunden jeden Monat mehr Geld, wenn sie ihren Vertrag im Jahr 2025 nicht auf den neuen Rechnungszins umgestellt haben.
Die meisten BU-Leistungsfälle dauern sechs bis sieben Jahre. Hier zählt also oft der kurzfristige Vorteil der höheren Anfangsrente mehr als die etwas höhere jährliche Steigerung.
Aber: Für Kunden mit langen Leistungsfällen von über zehn Jahren, ist es entscheidend, dass sich die Leistungen langfristig stärker erhöhen. Also hängt es am Ende vom Alter des Kunden und den Szenarien ab, die man in der Risikoabwägung durchspielt.
Wichtig zu wissen: Die 6 bis 10 Prozent einmalige Leistungserhöhung sind eine Schätzung – die angegebenen Jahre schwanken, je nachdem welche Zahlen verwendet werden. Je nach Versicherer sehen wir eher Erhöhungen um 5 Prozent – hierbei würde der Break Even also bereits nach sieben Jahren erreicht sein.
Fazit: Umstellen oder nicht?
Die Umstellung kann eine großartige Option sein: Es kommt ganz darauf an, was der Kunde braucht: ob mehr Sicherheit heute oder langfristig stärker steigende Leistungen.
Als Vermittler sollten wir beide Varianten besprechen und beide Seiten der Medaille betrachten. Aber möchte der Kunde überhaupt so tief ins Detail einsteigen? Oder sollte man einfach den Zahlen vertrauen und die Verträge für die meisten Kunden umstellen, weil ein andauernder Leistungsfall über zehn Jahre doch eher selten ist?
Die garantierte Leistungsdynamik für alle Neuabschlüsse ist wichtiger als zuvor und wird diese mit einkalkuliert, kostet der Versicherungsschutz 2025 wohl ziemlich genauso viel wie im Jahr 2024. „There is no free lunch“ und die garantierte Leistungssteigerung sollte dringend mitberaten werden – aus meiner Sicht sollten Vermittler ihren Kunden immer mindestens 1 Prozent anbieten.
Zum Autor: Christian Steffen Fröhlich ist als Versicherungsmakler auf die Pflege- und Arbeitskraftabsicherung in komplexen Fällen und Absicherungslösungen auch außerhalb der BU spezialisiert. Neben seiner eigenen Maklertätigkeit betreibt er mit zwei Makler-Kollegen die Plattform www.pflege-versichert.com.

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