Die Axa dürfte nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hamburg ihre Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr nicht kündigen und will daher Klage einreichen. © dpa/picture alliance
  • Von Manila Klafack
  • 16.09.2019 um 10:56
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:00 Min

Die Verbraucherzentrale Hamburg will nun gerichtlich gegen die Kündigungen der Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr der Axa vorgehen. Als Begründung geben die Verbraucherschützer an, dass die Tarife weniger als Unfallversicherung und mehr als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung verkauft wurden. Eine Kündigung sei daher nicht möglich.

Gegen die ordentliche Kündigung von rund 18.000 Verträgen der Axa-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr will nun die Verbraucherzentrale Hamburg Klage einreichen, schreibt Börse-Online. Abteilungsleiterin Kerstin Becker-Eiselen äußerte gegenüber dem Online-Portal, dass es zwar noch keinen konkreten Zeitpunkt gebe, aber daran gearbeitet werde.

Bereits vor über einem Jahr war bekannt geworden, dass die Axa die Verträge kündigen will (wir berichteten). Die Kosten der Verträge seien wegen des medizinischen Fortschritts und der niedrigen Zinsen gestiegen und das Leistungsversprechen des Tarifs daher nicht haltbar.

Im Mai 2019 war der Axa eine Unterlassungserklärung bezüglich der Kündigungen zugestellt worden (wir berichteten). „Zahlreiche Schilderungen von Verbrauchern zeigen, dass die Unfall-Kombirente nicht vorrangig als Unfallversicherung, sondern als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt wurde“, so das Argument der Verbraucherschützer.

Bei Berufsunfähigkeitspolicen sei eine ordentliche Kündigung, wie sie die Axa nun vollzogen hat, nach allgemeiner Ansicht ausgeschlossen. Zudem sei die Existenzschutzversicherung, die Versicherungsnehmern, die im Jahr 2017 mindestens 58 Jahre alt waren als Alternative angeboten wurde, kein adäquater Ersatz. Die Axa hatte die Unterlassungserklärung laut Börse-Online nicht unterschrieben. Eine Sprecherin sagte gegenüber dem Portal: „Unser Vorgehen entspricht geltendem Recht.“

autorAutorin
Manila

Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content