- Von Achim Nixdorf
- 22.04.2021 um 13:56
Die Corona-Krise hat die Zinsflaute am Finanzmarkt weiter verfestigt und stellt die größte Herausforderung für Lebensversicherer und Pensionskassen dar. Zu diesem Schluss kommt die Finanzaufsicht Bafin nach über einem Jahr Pandemie. „2020 war ein schwieriges Jahr für unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft – die Versicherungsbranche eingeschlossen“, unterstrich Bafin-Exekutivdirektor Frank Grund auf der Jahreskonferenz seines Hauses, die am Mittwoch in digitaler Form stattfand.
Demnach stehen derzeit rund 40 der mehr als 130 Pensionskassen und rund 20 von 80 Lebensversicherern unter verschärfter Beobachtung der Bafin. Erst kürzlich hatte die Finanzaufsicht zwei Pensionskassen die Betriebserlaubnis entzogen, weil diese die Mindestkapitalanforderungen nicht erfüllten (wir berichteten).
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Sorgen bereiten der Bafin auch die von der europäischen Aufsichtsbehörde Eiopa vorgeschlagenen Solvency-II-Änderungen, denen zufolge Lebensversicherer künftig mehr Kapital für langfristige Verpflichtungen vorhalten müssten. „Das würde zu deutlich erhöhten Kapitalanforderungen führen und deshalb hoffen wir hier noch auf Nachjustierungen“, so Frank Grund.
Finanzministerium hält an Provisionsdeckel fest
Vor dem Hintergrund dieser Situation bleibt auch das Thema Provisionsdeckel in der Diskussion. Insbesondere das Bundesfinanzministerium hält die Begrenzung der Abschlussprovisionen in der Lebensversicherung weiterhin für notwendig. „Ich habe immer betont, dass wir über eine Begrenzung der Kosten sprechen müssen, wenn wir die private Altersvorsorge erfolgreich unter den Gegebenheiten der Niedrigzinsphase weiterentwickeln wollen“, sagte Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, in seinem Gastvortrag.
Schon seit längerem ist ein gesetzlicher Deckel im Gespräch, der die Abschlussprovisionen auf 2,5 Prozent der über die gesamte Laufzeit des Vertrags fälligen Beiträge begrenzen soll. Bei besonders hoher Beratungsqualität sollen es bis zu vier Prozent sein. Bislang konnte sich die Große Koalition in dieser Frage aber auf kein gemeinsames Vorgehen einigen.
Bundestag diskutiert über Restschuldversicherung
Anders bei der Restschuldversicherung. Hier wird gerade ein entsprechendes Gesetz im Bundestag diskutiert, dass Abschlussprovisionen auf maximal 2,5 Prozent der versicherten Darlehenssumme begrenzen will (wir berichteten). Außerdem hat das Bundesfinanzministerium im März einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, nach dem der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent gesenkt werden soll.
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