- Von Lorenz Klein
- 23.04.2018 um 15:38
Pfefferminzia: Wer heute von der betrieblichen Altersversorgung (bAV) spricht, kommt am Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eigentlich gar nicht vorbei. Begrüßen Sie diese Entwicklung oder ist Ihnen der „BRSG-Hype“ eher ein wenig zu viel?
Fabian von Löbbecke: Das Interesse am BRSG ist so groß, weil seine Auswirkungen so weitreichend sind. Egal ob groß oder klein, tarifgebunden oder nicht – jedes Unternehmen muss seine bAV-Landschaft jetzt im Hinblick auf die neuen Regeln prüfen und zukunftsfest machen. Für viele Arbeitgeber ist das keine leichte Aufgabe, denn: Das BRSG schafft zusätzliche Möglichkeiten und macht bAV dadurch noch vielfältiger und komplexer. Es lohnt sich aber, die Materie zu durchdringen. Denn Arbeitgeber können profitieren, wenn sie die Möglichkeiten, die ihnen das BRSG an die Hand gibt, sinnvoll und geschickt nutzen.
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Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten dem Vertrieb unzählige Ansatzpunkte, zugleich sind sie in weiten Teilen erklärungsbedürftig. Wie können Vermittler das vertriebliche Potenzial des BRSG bestmöglich nutzen?
Indem sie die Rolle des Lotsen einnehmen, indem sie also Arbeitgeber dabei unterstützen, sich in der neuen bAV-Welt zurechtzufinden und ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen für ihr Unternehmen zu treffen. Ein Beispiel: Jede Versorgungsordnung sollte auf den Prüfstand gestellt und an die neuen Regeln angepasst werden – und zwar im Einklang mit den personalstrategischen Zielen des Unternehmens. In Branchen, die unter dem aktuellen Fachkräftemangel zu leiden haben, kann es sinnvoll sein, schon heute allen Beschäftigen den 15-prozentigen Arbeitgeberzuschuss zur bAV zu zahlen, obwohl dieser erst sukzessive verpflichtend wird. So können Unternehmen Pluspunkte im „war for talents“ sammeln und sich von Wettbewerbern abheben. Ein weiteres Beispiel, das neues Gestaltungspotenzial entstehen lässt, ist die Geringverdiener-Förderung. Auch dies ist ein Gesprächsanlass, den Vermittler am besten „im Paket“ mit den weiteren Neuerungen des BRSG thematisieren. So können sie Arbeitgebern Wege aufzeigen, die bAV im Unternehmen grundlegend zu reformieren.
Inwieweit lässt das neue Sozialpartnermodell noch Raum für eine Vermittlertätigkeit?
Die Rolle der Vermittler beim Sozialpartnermodell ist noch nicht abschließend geklärt. Persönlich gehe ich davon aus, dass qualifizierte Beratung auch hier unverzichtbar sein wird. Schon die Neuerungen bei der seit vielen Jahren etablierten bAV lösen riesigen Beratungsbedarf aus. Wie sollen sich Arbeitgeber dann erst ohne Unterstützung in der vollkommen neuen Welt des Sozialpartnermodells zurechtfinden? Wir werden uns hier modular aufstellen. Die Sozialpartner entscheiden, welche Beratungsstufen im jeweiligen Branchenmodell benötigt werden.
Die Deutschen seien durchaus bereit, zugunsten einer Betriebsrente auf Konsum zu verzichten, ergab eine aktuelle Umfrage des Beratungsunternehmens Aon Hewitt. Nun sind derlei Worte in einer Umfrage leicht gesprochen – was spricht dafür, dass sich die Ergebnisse der Studienmacher am Ende auch in Vertriebsergebnissen niederschlagen?
Wenn Arbeitnehmer sehen, dass sich sparen lohnt und ein überschaubarer Netto-Beitragsaufwand zu einer stattlichen Betriebsrente führt, dann erhöht das ganz sicher die Sparbereitschaft. Das BRSG macht die bewährte bAV definitiv effizienter. Das haben wir in einer gemeinsamen Studie mit Thomas Dommermuth von Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) herausgefunden. Ein Kernergebnis: Allein der 15-prozentige Arbeitgeberzuschuss macht bAV künftig in allen Fällen lohnender als private Vorsorge.
Hinzu kommen die neuen Möglichkeiten beim Sozialpartnermodell. Es kommt ohne harte, versicherungsförmige Garantien aus. Dadurch ist es in der Kapitalanlage viel flexibler und kann Assets nutzen, die mehr Renditepotenzial versprechen als eine versicherungsförmige Lösung. Auch diese Aussicht ist für einen Teil der Arbeitnehmerschaft attraktiv.
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