- Von Redaktion
- 20.01.2017 um 17:23
Gesetzliche Krankenkassen ermuntern Ärzte dazu, ihre Patienten auf dem Papier kränker zu machen. Dadurch bekommen die Krankenkassen mehr Mittel aus dem Gesundheitsfonds. Diese Praxis gab TK-Chef Jens Baas im vergangenen Jahr zu (wir berichteten).
Die Entrüstung darüber war groß, denn für die betroffenen Patienten kann diese Trickserei üble Folgen haben. Bewerben sie sich etwa um eine Berufsunfähigkeitsversicherung und fordert der Anbieter die Patientenakte an, kann er den Schutz wegen der darin gestellten (unwahren) Diagnosen und eines vermuteten zu hohen Risikos des Patienten verweigern (auch darüber berichteten wir bereits).
Nun soll die Manipuliererei aber ein Ende haben. Denn wie die Rheinische Post berichtet, hat die Große Koalition einen Gesetzentwurf gegen diese Praxis entworfen. Die „zusätzliche Vergütung von Diagnosen“, die „nachträgliche Diagnoseübermittlung“ und die „Kodierberatung“ der Ärzte durch die Krankenkassen sollen danach verboten werden, berichtet die Rheinische Post.
Die Krankenkassen müssen dabei mit Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um Abweichungen auszuschließen. Tun sie das nicht, droht ihnen ein Strafgeld von bis zu 10 Millionen Euro.
Der Gesetzentwurf soll am 25. Januar in den Bundestag eingebracht werden.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren