- Von Carsten Mathé
- 28.08.2017 um 15:24
Eine bekannte Situation: Die junge Familie möchte ein Haus bauen. Neben der Finanzierung und den Versicherungen für die Immobilie gilt es auch sicherzustellen, das Einkommen bei Ausfall zu sichern. Dies geht idealerweise mit einer BU-Absicherung und einer Risikolebensversicherung. Doch wie kann ich eine Hinterbliebenenabsicherung in der Rentenphase gestalten?
Befragt man Berater, wie sie den Hinterbliebenenschutz im Rentenbezug sicherstellen, erhält man Antworten wie „durch eine möglichst lange Rentengarantiezeit“ oder „durch die Vereinbarung Restkapital bei Tod“.
Zwar leisten beide Bausteine im Todesfall, sie haben aber nichts mit einer vernünftigen Hinterbliebenenabsicherung zu tun. Diese Bausteine können bei entsprechender Ausgestaltung nur sicherstellen, dass möglichst viel Kapital an die Erben zurückfließt. Diese Todesfallleistungen nehmen jedoch mit jeder gezahlten Rente ab.
Zwei Drittel sind gar nicht oder nicht ausreichen abgesichert
Aus steuerrechtlichen Gründen und wegen des kollektiven Berechnungsansatzes wird eine Todesfallleistung nur bis zur durchschnittlichen Lebenserwartung erbracht. Danach ist das Kapital aufgebraucht und es wird keine Leistung bei Tod mehr fällig.
Jeder Berater, der auf Rentengarantiezeit und Restkapital bei Tod als Versorgungsbausteine setzt, nimmt billigend in Kauf, dass mindestens zwei Drittel der Hinterbliebenen in Bestand gar nicht und der Rest wegen der abnehmenden Leistungen nicht passgenau versorgt sind.
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