- Von Lorenz Klein
- 24.11.2021 um 15:22
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hat sich für eine Kostenbeteiligung Ungeimpfter an Krankenhausleistungen ausgesprochen, wenn Ungeimpfte mit einer Coronainfektion in eine Klinik eingeliefert werden, um etwa auf einer Intensivstation behandelt zu werden.
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Die Forderung ist Teil eines ganzen Bündels an Maßnahmen, die die KV Berlin am Montag an die Politik adressiert hat, „um Kollateralschäden von der Gesellschaft abzuwenden“, wie es hieß. Demnach verlangen die Kassenärzte von der Politik „endlich eine konsequente Strategie in der Pandemiebekämpfung“. Dazu gehöre ein bundesweiter Lockdown für Ungeimpfte, eine allgemeine Impfpflicht – sowie eine Kostenbeteiligung Ungeimpfter an Krankenhausleistungen.
Dies könne entweder über eine Eigenbeteiligung oder über einen Aufschlag auf den Kassenbeitrag erfolgen, wie der KV-Vorstand mitteilte. „Die Einnahmen könnten den Pflegekräften im stationären Bereich und den Medizinischen Fachangestellten in der ambulanten Versorgung zugutekommen“, hieß es weiter.
Der KV-Vorstand begründete seine Forderungen mit deutlichen Worten: „Der hohe Anteil der Menschen, die noch nicht geimpft sind, werden uns sonst in eine Katastrophe führen und unser Gesundheitssystem in einem Maße überlasten, wie wir es bisher nicht kennengelernt haben. Mit einer Impfpflicht allein kommen wir hier nicht mehr weiter.“
Impflicht sollte „nicht nur auf dem Papier stehen“
Mit den Maßnahmen wolle man nicht nur die hohen Kosten der Pandemie in den Blick nehmen, „die bisher von allen Steuerzahlern – Geimpften wie Ungeimpften – gleichermaßen getragen werden, sondern vor allem die Generationen, die unter der Pandemie im Besonderen zu leiden hätten“, so die Kassenärzte weiter.
So litten vor allem Kinder, Jugendliche, junge Menschen in Ausbildung, aber auch ältere und gefährdete Menschen, „weil sich 13 Millionen Menschen in unserem Land nicht impfen möchten“. So könne es nicht weitergehen, daher sei die „Zeit für eine Impfpflicht gekommen“, so die Mitteilung. Darüber hinaus sollte die Impflicht „nicht nur auf dem Papier stehen“, sondern bei Missachtung „spürbare Konsequenzen nach sich ziehen“, hieß es abschließend.
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