Was der Arzt in die Patientenakte schreibt, ist dem Patienten nicht immer bewusst. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 03.12.2015 um 15:44
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:30 Min

Wer nicht alle Krankheiten im Rahmen eines BU-Antrags meldet, verletzt seine vorvertragliche Anzeigepflicht. Damit man den Rentenanspruch im BU-Fall nicht gefährdet, sollte man sich auf den Abschluss einer BU-Versicherung sorgfältig vorbereiten.

Die Arbeitskraft abzusichern, ist eine wichtige Angelegenheit. Für eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss man umfangreiche Fragen zur Gesundheit und zu Vorerkrankungen beantworten. In der Regel beziehen sich diese auf die vergangenen zehn Jahre. Wer kann sich schon aus dem Kopf an alle Erkrankungen über einen so langen Zeitraum erinnern?

Auf der sicheren Seite ist, wer von seinen Ärzten die Patientenakte anfordert. Der Gesetzgeber schreibt das zwar nicht vor. Sollte der Versicherer später bei der Leistungsprüfung dort aber auf diagnostizierte Vorerkrankungen stoßen, wird es für die Betroffenen schwierig, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Werbung

Mehrere Gründe sprechen dafür, die Akten einzusehen: Nicht immer hat man Arztbesuche oder Krankheiten schlicht vergessen. Es gibt noch andere Ursachen, wie unbekannte Diagnosen in die Patientenakte gelangen können.

–    Der Arzt hat eine beginnende Erkrankung bereits diagnostiziert, der Patient hat sie jedoch nicht ernst genommen, da er noch keine Beschwerden empfand.
–    Hat der Arzt vielleicht eine Art „Gefälligkeitsdiagnose“ erstellt, um dem Wunsch nach Krankschreibung oder Massagen nachzukommen?
–    Gelegentlich kann die Patientenakte auch Verdachtsdiagnosen enthalten, über die der Arzt seinen Patienten nicht informiert hat.

Auf jeden Fall ist der Arzt verpflichtet, Einsicht zu gewähren. Zusätzlich können Kunden, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, bei ihrer Krankenkasse oder der kassenärztlichen Vereinigung Patientenquittungen anfordern.

Das alles macht viel Arbeit, die sich jedoch auszahlt: Wer bei der Durchsicht der Akte auf merkwürdige Diagnosen stößt, kann diese noch mit dem Arzt klären und die Unterlagen korrigieren lassen. Später ist das kaum mehr möglich.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“

Skip to content