- Von Redaktion
- 03.12.2015 um 15:44
Die Arbeitskraft abzusichern, ist eine wichtige Angelegenheit. Für eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss man umfangreiche Fragen zur Gesundheit und zu Vorerkrankungen beantworten. In der Regel beziehen sich diese auf die vergangenen zehn Jahre. Wer kann sich schon aus dem Kopf an alle Erkrankungen über einen so langen Zeitraum erinnern?
Auf der sicheren Seite ist, wer von seinen Ärzten die Patientenakte anfordert. Der Gesetzgeber schreibt das zwar nicht vor. Sollte der Versicherer später bei der Leistungsprüfung dort aber auf diagnostizierte Vorerkrankungen stoßen, wird es für die Betroffenen schwierig, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Mehrere Gründe sprechen dafür, die Akten einzusehen: Nicht immer hat man Arztbesuche oder Krankheiten schlicht vergessen. Es gibt noch andere Ursachen, wie unbekannte Diagnosen in die Patientenakte gelangen können.
– Der Arzt hat eine beginnende Erkrankung bereits diagnostiziert, der Patient hat sie jedoch nicht ernst genommen, da er noch keine Beschwerden empfand.
– Hat der Arzt vielleicht eine Art „Gefälligkeitsdiagnose“ erstellt, um dem Wunsch nach Krankschreibung oder Massagen nachzukommen?
– Gelegentlich kann die Patientenakte auch Verdachtsdiagnosen enthalten, über die der Arzt seinen Patienten nicht informiert hat.
Auf jeden Fall ist der Arzt verpflichtet, Einsicht zu gewähren. Zusätzlich können Kunden, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, bei ihrer Krankenkasse oder der kassenärztlichen Vereinigung Patientenquittungen anfordern.
Das alles macht viel Arbeit, die sich jedoch auszahlt: Wer bei der Durchsicht der Akte auf merkwürdige Diagnosen stößt, kann diese noch mit dem Arzt klären und die Unterlagen korrigieren lassen. Später ist das kaum mehr möglich.
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