Kardiologe und Assistentin bei der Untersuchung eines Herzpatienten im Katheterlabor des Werner-Forßmann-Krankenhauses Eberswalde. © dpa/picture alliance
  • Von Oliver Lepold
  • 03.11.2017 um 11:30
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:25 Min

Leistungen wie in der privaten Krankenversicherung (PKV) für Mitglieder gesetzlicher Kassen? Das machen Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möglich. Für wen kommen sie infrage und worauf müssen Makler bei der Beratung in diesem Themenbereich besonders achten?

70 Millionen gesetzlich Versicherte können im Krankheitsfall auf eine gute Versorgung vertrauen. Dennoch wünsche sich viele Menschen die gefühlt höherwertigen Leistungen, die Privatversicherten zur Verfügung stehen. Wer nicht in die PKV wechseln kann oder will, hat nun eine Alternative: Wahltarife – modular wählbare Leistungserweiterungen im Rahmen der GKV, die zunehmend von gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden.

Zielgruppe von Wahltarifen sind Menschen, die eine hochwertige und flexible Krankenversorgung wünschen, aber aus verschiedenen Gründen nicht privat krankenversichert sind. Dies trifft häufiger auf unternehmerisch tätige Personen zu. „Wer als Inhaber eines Unternehmens krank wird, hat keine Zeit lange beim Arzt zu warten. Er möchte direkt zum Facharzt gehen und dann aber die Behandlung ausgiebig besprechen. Wir wissen aus Erfahrung, dass Ärzte diese Vorteile im Rahmen des ‚Privatpatientenstatus‘ gewähren“, sagt Michael Kietzmann, Leiter Produktmanagement der Knappschaft.

Privatärztliche Behandlung ab 37 Euro monatlich?

Makler können ihren Kunden solche Premiumleistungen vergleichsweise günstig anbieten und so in Richtung Rundum-Versorgung ergänzen – ein echter Mehrwert im Beratungsgespräch. „So kann der Makler aus der Kombination Wahltarif/2-Bett/Chefarzt ein Paket schnüren. In vielen Konstellationen gelingt dies unter der magischen Grenze von 100 Euro im Monat“, so Kietzmann.

Drei typische Beispiele aus der Praxis für den Wahltarif „Kostenerstattung“:

Wer die Kostenerstattung bei der Techniker Krankenkasse wählt, kann ambulante ärztliche Leistungen bei Ärzten mit Kassenzulassung wie ein Privatversicherter in Anspruch nehmen. Die Kosten werden nicht über die Krankenversicherungskarte abgerechnet. Stattdessen erhalten die Patienten vom Arzt eine Rechnung, die sie bei der TK einreichen. Die TK erstattet maximal die Kosten, die bei der Abrechnung über die Versichertenkarte entstanden wären. Gesetzliche Zuzahlungen, etwa bei Arzneimitteln, werden berücksichtigt. Wegen des Bearbeitungsaufwandes erhebt die TK vom Erstattungsbetrag einen Verwaltungskostenabschlag in Höhe von 5 Prozent bis höchstens 25 Euro.

Bei der Securvita sind im Rahmen des Wahltarifes die Kosten für ambulante ärztliche Leistungen abgedeckt. Ärzte können diese nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum 3,5-fachen Höchstsatz in Rechnung stellen. Hiervon übernimmt die Securvita dann 92,5 Prozent des Rechnungsbetrages. Ein 35-jähriger etwa bezahlt 25,20 Euro im Monat. Bei halbjährlicher oder jährlicher Zahlungsweise sowie bei Erteilung einer Einzugsermächtigung verringert sich die Prämienhöhe um 2 bis 5 Prozent.

Aus dem Tarifkatalog der Knappschaft: Eine 35-jährige versicherte Person, egal ob männlich oder weiblich, kann für 44,32 Euro im Monat ambulante ärztliche und zahnärztliche Leistungen als Privatpatient erhalten. Bei einem Eintrittsalter von 55 Jahren liegt der Monatsbeitrag bei aktuell 62,66 Euro. GKV-Versicherte können so ähnlich wie privat Versicherte den 2,3- beziehungsweise 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen abrechnen. Für alle Leistungen über den einfachen Satz gilt: Eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent, limitiert auf 500 Euro pro Jahr.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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