Der Versicherungsombudsmann hat 2023 mehr Beschwerden verzeichnet als im Vorjahr. © Yanalya/Freepik
  • Von Sabine Groth
  • 16.05.2024 um 14:45
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2023 verzeichnete der Versicherungsombudsmann 13 Prozent mehr Beschwerden als im Vorjahr. Einige Sparten sind dabei deutlich beschwerdeanfälliger als andere.

18.037 Beschwerden gingen 2023 bei der Schlichtungsstelle für Versicherungen ein. Das geht aus dem Jahresbericht hervor. Das waren rund 13 Prozent mehr als 2022, aber weniger als 2021. Der Großteil richtete sich gegen die Versicherungsgesellschaften. Nur 318 Beschwerden bezogen sich auf Vermittler und davon war auch nur rund die Hälfte zulässig.

Mehr als jede fünfte Beschwerde ging auf das Konto der Lebensversicherungen. Laut Wilhelm Schluckebier, der bis Ende März als Ombudsmann für Versicherungen agierte, waren hier Fälle des Widerspruchs oder des Widerrufs von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen prägend. 2023 gab es zudem erstmals Beanstandungen über zu hohe Abschlusskosten für im Anschluss an Riester-Banksparpläne abgeschlossenen Rentenversicherungsverträge.

Bei der Rechtsschutzversicherung, die Sparte mit den zweithäufigsten Beschwerden, verlangten Nutzer von Social-Media-Plattformen häufiger Rechtsschutzdeckung, um Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftsansprüche geltend zu machen, nachdem es bei den Plattformbetreibern zu Datenlecks gekommen und ihre persönlichen Daten in fremde Hände geraten waren.

Den höchsten Anstieg der Beschwerden (39 Prozent) gab es bei Unfallversicherungen. Das sei jedoch wahrscheinlich auf die zuvor gesunkenen Beschwerdezahlen während der Corona-Zeit zurückzuführen, als sich Menschen weniger unfallträchtigen Situation ausgesetzt hätten. Ebenfalls deutliche  Zuwächse bei den zulässigen Beschwerden gab es in der KFZ-Haftpflicht  (27 Prozent) und KFZ-Kasko  (30 Prozent), der Hausratversicherung ( 20 Prozent) und der Haftpflichtversicherung (22 Prozent).

Quelle: Versicherungsombudsmann

Die Erfolgsquote der Schlichtungsanträge bei Unternehmensbeschwerden lag 2023 in der Lebensversicherung bei 35 Prozent, bei den anderen Sparten bei 51 Prozent. Sie ist damit nochmals leicht gestiegen. Im Schnitt dauerte ein Beschwerdeverfahren 72 Tage.

Seit dem 1. April können Versicherungskunden ihre Beschwerden übrigens zum ersten Mal an eine Ombudsfrau richten. Sibylle Kessal-Wulf, ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht, hat den Job übernommen.

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Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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