- Von Redaktion
- 08.08.2014 um 11:53
An den Kapitalmärkten ist momentan wenig zu holen, daher erlaubt die Finanzaufsicht Bafin den Pensions- und Sterbekassen ab sofort keine neuen Tarife mehr, bei denen der Rechnungszins die 1,25 Prozent übersteigt.
Das gilt auch für regulierte Pensionskassen, wenn sie beim Neugeschäft die Beiträge und Leistungen geschlechtsunabhängig berechnen.
Damit die Bafin den Rechnungszins genehmigt, müssen aber in der Rechnungsgrundlage „Zins“ weiter so viele Sicherheiten enthalten sein, dass die Verpflichtungen aus den Versicherungen dauerhaft erfüllbar erscheinen.
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