- Von Lorenz Klein
- 08.08.2019 um 13:02
Laut Biallo verlangen 106 Geldinstitute im Firmenkundengeschäft ein Verwahrentgelt für hohe Kundeneinlagen. Berücksichtigt man auch das Privatkundengeschäft sollen insgesamt 112 Banken und Sparkassen ihren Kunden Negativzinsen in Rechnung stellen. Dabei fallen diese in der Regel ab einem Betrag fällig, der einen bestimmten Freibetrag übersteigt.
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Wie hoch sind die Negativzinsen?
84 Prozent der von Biallo erfassten Geldhäuser reichen den negativen Einlagezins, auch „Strafzins“ genannt, der Europäischen Zentralbank (EZB) in Höhe von minus 0,40 Prozent eins zu eins an ihre Kunden weiter. Doch das muss nicht das Ende der Fahnenstange sein. So hat die EZB unlängst signalisiert, dass eine weitere Absenkung des Strafzinses denkbar sei.
Wie die „FAZ“ berichtet, halten viele Ökonomen eine Herabsetzung dieser Zinsen um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte im September oder Oktober für wahrscheinlich.
Werden weitere Geldhäuser dem Trend folgen?
Die FAZ hält dies für möglich und zitiert Hans-Walter Peters, Präsident des Bundesverbands deutscher Banken. „Ich persönlich könnte mir etwa vorstellen, dass viele Banken auf Dauer nicht mehr umhinkönnen, die zusätzlichen Belastungen auch in der Breite an Privatkunden weiterzugeben.“
Weiter heißt es in dem Bericht, dass künftig die „wirklich vermögenden Privatkunden“ stärker mit Negativzinsen belastet werden könnten. Für die „breite Masse der Kunden“ mit kleineren Einlagen seien Negativzinsen weniger wahrscheinlich. Zum einen, weil das technisch nicht so einfach umzusetzen sei, wie es heißt – zum anderen erscheine das auch unter Marketinggesichtspunkten nicht vorteilhaft für eine Bank.
Was sagen Verbraucherschützer?
Auch die Verbraucherzentralen schauen genau auf die Aktivitäten der Banken. „Selbstverständlich gehen wir Beschwerden von Verbrauchern nach, von denen rechtswidrige Entgelte verlangt werden, und prüfen dabei auch juristische Möglichkeiten“, zitiert die Zeitung Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Da Einlagen rechtlich gesehen Darlehen des Kunden an die Bank seien, dürften Finanzinstitute Negativzinsen „nicht einfach per Änderung in ihrem Preisaushang“ verlangen, statt wie bislang Guthabenzinsen zahlen.
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