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  • Von Redaktion
  • 11.02.2015 um 18:19
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Laut einem aktuellen Hinweisbeschluss des Kölner Landgerichtes muss der Krankenversicherer Central wohl weiter Bestandscourtage an den Maklerpool Maxpool und seine angebundenen Partner ausbezahlen.

Ein entsprechendes Verfahren hatte Maxpool 2014 zusammen mit Rechtsanwalt Stephan Michaelis eingeleitet. Der Grund: Die Central hatte 2013 zahlreiche Courtagezusagen aufgekündigt und im Rahmen dessen die Zahlung der Bestandscourtagezusage auch an Maxpool eingestellt. Basis dafür war ein Vertragspassus, dessen Wirksamkeit jetzt zur Entscheidung steht.

„Der Hinweisbeschluss ist zwar noch kein endgültiges Urteil“, so Yvonne Czernetzki, Syndikusanwältin bei Maxpool. „Jedoch hat das Gericht in aller Ausführlichkeit begründet, warum der Anspruch auf Bestandscourtage unabhängig von dem Bestehen der Courtagezusage weiterhin besteht.“ Demnach hat die seitens der Central ausgesprochene Kündigung keinen Einfluss auf die Vergütung an den Makler. Der rechtliche Anspruch auf die Zahlung von Courtage begründet sich allein mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen und bedarf daher nicht zwangsläufig einer gültigen Courtagezusage.

Ein bisher außergerichtlich erfolgtes Angebot hat Maxpool abgelehnt. In dem vorliegenden Vergleich hatte die Central zwischenzeitlich offene Forderungen nur unzureichend berücksichtigt, so der Maklerpool weiter.

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