- Von Redaktion
- 28.01.2015 um 20:49
Die Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) basiert auf der aktuellen Gesetzeslage. Nach Inkrafttreten der neuen Eigenkapitalrichtlinien Solvency II im Jahr 2016 seien Änderungen zu erwarten. Die DAV setzt sich bei den zuständigen europäischen Aufsichtsbehörden derzeit dafür ein, das Höchstrechnungszins-System auch unter Solvency II zu erhalten.
Über die endgültige Höhe des Rechnungszinses muss aber das Bundesfinanzministerium entscheiden.
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