Wie Sie sehen, sehen Sie (fast) nichts: Das angeschlossene Vorderrad eines gestohlenen Fahrrads ist im Mai 2016 in Hamburg zu besichtigen. Grundsätzlich dürfen Versicherer private Unfall- und Schadenverträge einseitig kündigen, etwa wenn Kunden zu viele Schäden einreichen. © picture alliance/dpa
- Von Redaktion
- 15.10.2019 um 10:16
Hier geht es zum Beitrag.
kommentare
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren