- Von Redaktion
- 05.12.2014 um 19:08
Ein 63-jähriger Unterallgäuer hatte den Gehweg um 7 Uhr morgens darufhin geprüft, ob er streuen muss. Das war seiner Ansicht nach nicht der Fall. Er fuhr auf einen Termin und kam un 10 Uhr zurück. In der Zwischenzeit rutschte eine 69-Jährige allerdings auf dem glatten Gehweg aus. Sie brach sich zweimal die Hand und erlitt einen Oberschenkelhalsbruch.
Der Mann meldete den Fall seiner Haftpflichtversicherung nicht, da er das als Schuldanerkenntnis gesehen hätte. Daraufhin erstattete die Dame Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, berichtet die Augsburger Allgemeine. „Ich dachte, wenn ich meine Versicherungsnummer melde, bekenne ich mich schuldig. Das war alles ein Missverständnis“, so der Mann und entschuldigte sich bei der Geschädigten.
Wie häufig muss man aber nach kontrollieren, ob man streuen muss? „Muss ich da dauernd raus?“, fragte der Mann den Richter. Dieser bejahte die Frage, „wenn es die Umstände erfordern“.
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