Ein Feuerwehrmann steht vor einem großen Lagerfeuer in Sieversdorf (Brandenburg). © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 14.06.2017 um 09:00
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Ein BU-versicherter Feuerwehrmann erleidet einen Unfall und kann in seinem Beruf nicht mehr weiterarbeiten. Nachdem er im Rahmen einer Wiedereingliederungs-Maßnahme einen Job im Feuerwehrmuseum annimmt, stellt sein BU-Versicherer die Leistungen ein. Zu Unrecht, entschied nun das Landgericht Berlin.

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