Anstatt die Todesfallsumme zu zahlen, bezweifelt die Unfallversicherung, dass der Tod von Herrn Kraeplin überhaupt Folge des Unfalls gewesen sei. Ein Gutachten der Obelhavel Kliniken kommt zu einem anderen Ergebnis. © Screenshot RBB-online.de
  • Von Redaktion
  • 22.11.2022 um 09:18
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:20 Min

Herr Kraeplin will nach einem Fahrradausflug mit seiner Frau nur noch schnell die Räder in den Keller bringen. Doch auf der Treppe stürzt er schwer. Im Krankenhaus verstirbt der Mann einige Wochen später. Die private Unfallversicherung will die Todesfallsumme von 10.000 Euro aber nicht zahlen, sondern nur die Hälfte aus „Kulanz“. Die Witwe akzeptiert das nicht. Wie der Fall ausging, zeigt das RBB-Magazin „Supermarkt“.

Hier geht es zum TV-Beitrag auf rbb-online.de (Dauer: 9:18 Minuten).

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content