Corona-Teststation bei Freiburg im Breisgau, aufgenommen am 14. November 2020. © picture alliance / Eibner-Pressefoto | Fleig / Eibner-Pressefoto
  • Von Redaktion
  • 11.01.2021 um 11:12
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Wer eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen möchte, muss dem Versicherer vorher mitteilen, wie gesund er ist – doch muss der Antragsteller auch einen positiven Corona-Test melden? Oder kommt es erst zum Schwur, wenn man wegen Corona in Behandlung war? Mal so, mal so, lautet das Fazit einer Recherche der „Taz“.

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