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  • Von Redaktion
  • 03.09.2014 um 16:29
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Zentrales Anliegen der Regierung ist es, die Ansprüche der Versicherten abzusichern. Für diesen Zweck hatte sie erst kürzlich das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) abgesegnet. Nun folgt die Stärkung der Aufsichtsbehörde.

Die Versicherungsaufsicht soll dafür sorgen, dass Versicherer die Stabilitätskriterien der europäischen Solvency-II-Richtlinie erfüllen. Dafür hat die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Versicherungsaufsicht stärken soll. Die neuen Regelungen sollen ab 1. Januar 2016 gelten. Die Richtlinie muss bis zum 31. März 2015 in nationales Recht umgesetzt sein.

Kern der Neuregelung sind strengere Eigenmittelvorschriften für Versicherer. Bislang orientierten sich diese an ihrem Geschäftsvolumen. Diese Praxis berücksichtigt allerdings weder Markt- und Kreditrisiken noch operationelle Fallstricke. Deshalb sollen Versicherer zukünftig auch hierfür Kapital zurück legen.

Bei Versicherungsgruppen soll die Aufsicht die Finanzlage der gesamten Gruppe analysieren und nicht mehr nur die des einzelnen Versicherers. Ziel sei eine bessere Kontrolle von international tätigen Versicherungsgruppen. Gleichzeitig will die Bundesregierung, dass das Aufsichtsrecht im europäischen Binnenmarkt vereinheitlicht wird. Zudem sollen die nationalen Aufsichtsbehörden besser zusammen arbeiten.

Die Bewertungsvorschriften für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten will der Gesetzgeber ebenfalls erneuern. Zukünftig sollen Versicherer diese mit Marktwerten ansetzen, um das Insolvenzrisiko zu verkleinern. Auch höhere Anforderungen an die Unternehmensorganisation und das Risikomanagement plant die Regierung, genauso wie zusätzliche Veröffentlichungspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit.

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