©
  • Von Redaktion
  • 16.02.2015 um 19:56
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:10 Min

Wer in Rente geht, kann viele Versicherungen kündigen. Bei der Krankenversicherung ist das nicht der Fall. Tatsächlich gibt es komplizierte Regelungen, welche die Basis zur Berechnung des Beitrags bilden. Hier erfahren Sie, wann Sie Anspruch auf den halben Beitrag haben.

Hier geht es zum Artikel.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Skip to content