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  • Von Redaktion
  • 25.02.2015 um 21:07
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Maklerpools müssen für wettbewerbswidriges Verhalten ihrer angebundenen Makler haften. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. In dem verhandelten Fall hatten Makler des Pools versucht, einen Ausschließlichkeitsvertreter für den Pool zu gewinnen.

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