Karl Matthäus Schmidt ist Vorsitzender und Gründungsmitglied des Berufsverbands deutscher Honorarberater ©
  • Von Redaktion
  • 18.08.2014 um 14:23
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Das Honoraranlageberatungsgesetz soll die Honorarberatung in Deutschland stärken. Karl Matthäus Schmidt, Vorsitzender und Gründungsmitglied des Berufsverbands deutscher Honorarberater, geht das Gesetz nicht weit genug. Er wünscht sich auch in Deutschland ein Provisionsverbot.

Zum Interview geht es hier.

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