- Von Barbara Bocks
- 11.03.2025 um 12:53
3. Tipp: Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen entstehen durch besondere Umstände. Daher können Steuerzahler diese teilweise absetzen. Privat bezahlte Krankheitskosten beispielsweise für Arztkosten, Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder Pflegekosten für Angehörige gehören in diese Kategorie. Kurkosten sowie Mehrkosten, die durch eine Behinderung entstehen, führen ebenfalls zu außergewöhnlichen Belastungen.

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