Ein Gullydeckel ist offenbar härter als so ein Ferrari F40 © Lienhard-Racing-Photo / Pixabay
  • Von Redaktion
  • 19.08.2022 um 11:56
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Ein Ferrari fliegt zu tief, ein Filmproduzent verwechselt Porno mit Prostitution, und ein Schiedsrichter pfeift zu laut. Die Spezialisten der Arag zeigen drei wahlweise interessante und amüsante Fälle aus dem deutschen Rechtssystem.

Die Spezialisten der Arag Rechtsschutzversicherung haben drei Gerichtsurteile aus dem Kuriositätenkabinett herausgekramt. Die wollen wir an dieser Stelle einfach mal übernehmen (Text von der Arag):

Ferrari gegen Gullydeckel

Der Ferrari F40 hat serienmäßig nur 12,5 Zentimeter Bodenfreiheit über der Straße. Damit ist nicht viel Platz zwischen Supersportwagen und Unebenheiten auf der Straße. Und so wurde ein etwas erhobener Gullydeckel einem Ferrari-Fahrer zum teuren Verhängnis, als sein Fahrzeug auf dem Deckel aufsetzte. Der erboste Fahrer war der Ansicht, die Gemeinde sei verpflichtet, ein entsprechendes Warnschild aufzustellen.

Die Arag weist zwar darauf hin, dass es gesetzlich richtig ist, dass Gemeinden auf Gefahrenstellen auf den Straßen hinweisen und sie reparieren müssen. In diesem Fall allerdings blieb der Mann auf dem Schaden sitzen. Denn die Richter waren der Ansicht, dass der Gullydeckel erkennbar war, ebenso wie das seitliche Gefälle der Straße (Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 1012/21).

Porno oder Prostitution?

Der Pornofilmproduzent wollte es richtig krachen lassen und rief im Internet für einen Pornofilmdreh zu einer Gangbang-(Gruppensex-)Party auf. Sein Angebot: Willige Darsteller konnten gegen einen sogenannten Produktionskostenbeitrag von 60 Euro Sex mit der fest gebuchten Hardcore-Darstellerin „Jasmin Babe“ haben und willige Damen sollten eine Tagesgage von bis zu 1.000 Euro kassieren.

Doch die Richter machten dem Filmproduzenten einen Strich durch die Rechnung. Weil hier sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden sollten, stuften sie die Veranstaltung als Prostitution ein – selbst, wenn einzelne Szenen tatsächlich für einen Pornofilm verwendet werden würden. Die Party durfte nicht stattfinden (Verwaltungsgericht Aachen, Az.: 3 K 1782/18). Die Arag weist darauf hin, dass die Organisation und Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen erlaubnispflichtig sind.

Schiri pfeift zu laut

Wenn es in einer Fußballpartie ordentlich zur Sache geht, hilft meist kein vorsichtiges Trällern auf der Schiedsrichterpfeife. Manchmal braucht es einen beherzten Pfiff, um sich als Schiri im unharmonischen Gerangel von Spielern Gehör zu verschaffen. Doch in einem konkreten Fall kam sein lauter Pfiff einen Amateur-Schiedsrichter teuer zu stehen. Ein direkt neben ihm stehender Spieler erlitt einen Hörsturz mit bleibenden Folgen.

Die Richter verurteilten den ehrenamtlichen Schiri wegen fahrlässigen Handelns zu 80 Sozialstunden. Zusätzlich einigten sich die Parteien laut Arag auf einen Schadensersatz von 2.500 Euro, gefordert waren zunächst 5.000 Euro.

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