- Von Redaktion
- 03.06.2015 um 20:56
Immer wieder stellen Eheleute ihre Gehalts- oder Rentenkonten auf den gemeinsamen Namen um. Dies mag von Vorteil sein, wenn im Falle des Todes der verbliebene Ehepartner das Konto wieder auf seinen Namen überschreiben möchte. Die Probleme, die mit einem gemeinsamen Bankkonto einhergehen, sind jedoch weitaus gravierender. Vor allem im Alter entstehen vielfach Situationen, in denen es mit einem Gemeinschaftskonto schnell ungemütlich im eigenen Geldbeutel werden kann. Hier kommen die drei größten finanziellen Tücken und Tipps, wie diese vermieden werden können.
Fallstrick 1: Betreuung
Wer keine Vorsorgevollmacht erteilt, geht das Risiko eines Betreuers ein. Handelt es sich dann um einen Berufsbetreuer, der auch die Finanzen verwaltet, passiert folgendes: Er lässt die Einnahmen seines Betreuten auf ein neues Konto gutschreiben und überweist davon ein Haushalts- oder Taschengeld für den Partner auf das gemeinsame Konto. Das gilt vor allem, wenn die Haupteinnahmen der Familie die Einkünfte des Betreuten sind. Eine solche Vorgehensweise ist üblich, denn der Berufsbetreuer wird vom Gericht kontrolliert und muss Rechenschaft abgeben.
Fallstrick 2: Schenkung- und Erbschaftsteuer
Meist ist eine Renten- oder Lebensversicherung nur auf eine Person ausgestellt. Wird diese schließlich ausgezahlt und kommt auf das Gemeinschaftskonto, teilt sich das Guthaben automatisch durch zwei – für den Begünstigten der Versicherung und dessen Ehepartner. Da diese Übertragung als Schenkung gilt, wird er auf den Freibetrag für Schenkung- und Erbschaftsteuer angerechnet. Dieser Freibetrag liegt zwar bei 500.000 Euro. Aber er umfasst alle Schenkungen der vergangenen zehn Jahre. Was für Lebensversicherungen gilt, gilt auch für alle Gutschriften, die auf ein Gemeinschaftskonto eingehen.
Fallstrick 3: Elternunterhalt
Das Risiko, für lange Jahre pflegebedürftig zu sein, ängstigt die Deutschen. Zu Recht, denn vor allem finanziell lässt es sich nur schwer kalkulieren. Immer öfter müssen Kinder die Pflegekosten der Eltern zahlen. Haben Tochter oder Sohn ein Gemeinschaftskonto mit ihrem Ehepartner, wird automatisch die Hälfte des Vermögens als Grundlage für die Berechnung des Unterhalts genommen – auch wenn der größere Teil des Geldes vom Partner stammt. Will heißen: Beim Gemeinschaftskonto geht mitunter das eigene Vermögen in die Pflege der Schwiegereltern.
Meine Empfehlung deshalb: Einzelkonten sind immer die bessere Wahl. Ich kenne keine Vorteile des gemeinsamen Kontos gegenüber Einzelkonten – maximal die Ersparnis von Kontoführungsgebühren.
Margit Winkler (Foto) ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung. Als unabhängige Finanz- und Marketingfachfrau ist sie für Banken oder deren Verbundpartner im Vorsorgebereich tätig.
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