Fabian von Löbbecke, Vorstand HDI Leben, und Lydia Dickmeis von der BU-Leistungsprüfung bei HDI. © HDI
  • Von Redaktion
  • 17.01.2025 um 05:45
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Wir sprechen mit Fabian von Löbbecke und Lydia Dickmeis von HDI über den Verzicht des Versicherers auf die konkrete Verweisung in der BU-Versicherung. Im Schmolltalk geht es um ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Arbeitskraftabsicherung. Und wir haben vier News für Sie.

Diese Themen haben wir in dieser Podcast-Folge für Sie:

Aus der Redaktion: Im Schmolltalk geht es um ein Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema Arbeitskraftabsicherung – und ob man die Grundfähigkeitsversicherung denn dazu zählen darf.

Im Gespräch: Wir sprechen mit Fabian von Löbbecke und Lydia Dickmeis von HDI über den Verzicht des Versicherers auf die konkrete Verweisung in der BU-Versicherung. Seit 1998 verzichtet HDI als erster Anbieter auf die konkrete Verweisung bei der Erstprüfung – also die Frage, ob der Kunde bereits einer anderen Tätigkeit nachgeht. Jetzt verzichtet der Versicherer auf diesen Punkt auch bei der Nachprüfung während des Rentenbezugs.

Und in den News der Woche nimmt die Aufsichtsbehörde Bafin vier Lebensversicherer wegen ihrer Stornoquoten unter die Lupe. Der White-Label-Versicherer Element ist insolvent. Robert Habeck wühlt auf. Und der Versichererverband GDV meldet, dass Wetterextreme die Versicherer auch 2024 wieder Milliarden gekostet haben.

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