- Von Redaktion
- 23.09.2014 um 11:10
Vorausgegangen war bereits eine Behandlung bei einem anderen Zahnarzt. Diese schlug fehl. Der Dame fehlte dann das Geld für eine neuerliche Behandlung, die sieaber trotzdemvon einem Spezialisten durchführen ließ.
Es entstanden Kosten in Höhe von über 9.000 Euro. Aktuell sind noch 3.700 Euro an Labor- und 5.800 Euro an Arztkosten offen.
Ein Gericht verurteilte die Dame nun zu 40 Tagessätzen à 40 Euro wegen vorsätzlichen Betrugs.
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