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  • Von Redaktion
  • 23.09.2014 um 11:10
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Die Kosten für Zahnersatz sind hoch. Deshalb dachte sich nun eine Frau aus Sachsen, dass sie ihr Ziel auf anderem Weg erreicht: Nach der Behandlung eröffnete sie ihrem Zahnarzt, die Rechnung nicht begleichen zu können. Jetzt befasste sich damit ein Gericht.

Vorausgegangen war bereits eine Behandlung bei einem anderen Zahnarzt. Diese schlug fehl. Der Dame fehlte dann das Geld für eine neuerliche Behandlung, die sieaber trotzdemvon einem Spezialisten durchführen ließ.

Es entstanden Kosten in Höhe von über 9.000 Euro. Aktuell sind noch 3.700 Euro an Labor- und 5.800 Euro an Arztkosten offen.

Ein Gericht verurteilte die Dame nun zu 40 Tagessätzen à 40 Euro wegen vorsätzlichen Betrugs.

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