7.620 Euro dürfen Eltern pro Kind im Jahr zusätzlich verdienen und einnehmen, ohne dafür Steuern zu zahlen. Aber wem steht der Kinderfreibetrag zu? Wie bekommt man ihn und wie hängt der Kinderfreibetrag mit dem Kindergeld zusammen? Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) weiß Rat. © VLH
  • Von Redaktion
  • 08.07.2019 um 17:24
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Nur eine Form der Steuererleichterung dürfen Eltern erhalten: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Womit Erziehungsberechtigte besser fahren, prüft das Finanzamt anhand der abgegebenen Steuererklärung. Wie diese Prüfung abläuft und worauf es dabei ankommt, hat die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) in einer großen Infografik veranschaulicht.

Hier geht es zum Download der Grafik und zum Info-Beitrag.

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