- Von Redaktion
- 29.06.2015 um 15:40
Anfang dieses Jahres ging der Umbruch so richtig los. Die Versicherungsbranche kürzte Maklern die Abschlussprovision um durchschnittlich 37,5 Prozent, so wie es das Lebensversicherungsreformgesetz, kurz LVRG, indirekt vorsah.
Garantiezins und Ablaufleistungen gingen ebenfalls nach unten. Auch zu Bewertungsreserven und Ausschüttungen gab es neue Regeln. Damit, so Mark Ortmann, Chef des Instituts für Transparenz (ITA) habe der Gesetzgeber seine primären Ziele erreicht. Die Versicherer seien wieder stabiler. Allerdings, so Ortmann im Interview mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA): „Beim Verbraucherschutz hingegen führte schlechtes gesetzgeberisches Handwerk zu einem Rohrkrepierer.“
Was Ortmann kritisiert? Den Ausweis der Effektivkosten habe die Bundesregierung nicht ausreichend geregelt. Die Angaben der Versicherer seien deshalb nicht vergleichbar.
Das Problem: Es gebe keine einheitlichen Vorgaben für die Berechnung der Kennziffer. „Die Versicherer rechnen nach Gutdünken“, so Ortmann, und hielten sich auch nicht an das vom Versichererverband GDV entwickelte Rechenverfahren. Aus diesem Grund könnten ohne eine einheitliche Berechnung die Unterschiede bei den Versicherern bis zu 100 Prozent betragen.
Ob die Versicherer die Gesetzeslücke nutzen, um ihre Angebote schönzurechnen, vermochte Ortmann nicht zu sagen. Allerdings, so der ITA-Chef weiter: „So lange der Gesetzgeber keine klare Ansage macht, wie die Kennziffer zu berechnen ist, so lange besteht immer die Versuchung, den vorhandenen Spielraum zum eigenen Vorteil zu nutzen.“
Seine Forderung deshalb: „Der Gesetzgeber muss also dringend nachsteuern und eine Definition der Effektivkosten vorgeben.“ Auch müsse er für standardisierte Produktinformationsblätter sorgen, denn die Versicherungsbranche scheine freiwillig nichts für die Transparenz ihrer Produkte zu tun.
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