- Von Sabine Groth
- 26.06.2024 um 14:07
Lebensversicherungen sind deutlich flexibler geworden. Beitragshöhe und außerplanmäßige Zuzahlungen sind möglich, ebenso gibt es mehr Freiheiten bei Auszahlungen. Für Kunden ist das sehr vorteilhaft, für Claus Sperl eine Herausforderung. Sperl ist bei der Finanzaufsicht Bafin für die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Versicherungsunternehmen zuständig.
„Flexible Ein- und Auszahlungen ermöglichen viele Transaktionen innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes in einem Vertrag. Diese zusätzlichen unregelmäßigen Zahlungen machen es komplizierter, die Mittelzu- und -abflüsse zu überwachen“, sagt Sperl in einem Interview im Bafin-Journal.

Wie Vermittler das Geldwäschegesetz korrekt befolgen
Vermittler nur unzureichend auf Geldwäschevorgaben vorbereitet
BVK erinnert Vermittler an Sorgfaltspflichten zur Geldwäsche
Auch in den banknahen Geschäften der Versicherungsunternehmen, wie Tagesgelder oder Darlehensgeschäfte, sieht er eine zusätzliche Herausforderung für die Geldwäscheprävention: „Die Gefahr, dass illegale Gelder durch Transaktionen verschleiert und in den legalen Wirtschaftskreislauf integriert werden, ist ähnlich hoch, wie bei einem Kreditinstitut.“
Auch wenn es keine Pflicht ist, würde er sich wünschen, dass Versicherer mit entsprechendem Produktportfolio ein weitreichendes IT-Monitoring einführen, um die unregelmäßigen Transaktionen bei flexiblen Versicherungsprodukten und banknahen Geschäften besser überwachen zu können.
Todesfallsummen finanzieren Terroristen
Lebensversicherungen spielen auch auf andere Art und Weise in der Terrorismusfinanzierung eine Rolle. So hätten in der Vergangenheit Terroristen immer wieder versucht, ihre Aktivitäten über hohe Todesfallzahlungen aus Lebensversicherungen zu finanzieren. „Besonders beliebt sind dabei Risikolebensversicherungen, da sie mit relativ geringem finanziellen Aufwand, sprich niedrigen Prämienzahlungen, innerhalb kurzer Zeit hohe Auszahlungen ermöglichen“, sagt Sperl. Insbesondere wenn der Todesfall im Ausland passiert und auch die Todesfallsumme ins Ausland fließt, sei es für die Versicherer äußerst schwierig, die Umstände des Todes und die Identität und den Hintergrund des Begünstigten zu prüfen.
Wenn zu den Versicherungsnehmern sogenannte politisch exponierte Personen zählen, gelten für Versicherer besondere Sorgfaltspflichten. Hier sieht Sperl bei einigen Anbietern noch Verbesserungspotenzial. So werde der Bestand zum Teil zu selten auf entsprechende Personen überprüft. Ein solcher Abgleich sollte idealerweise täglich erfolgen.
Regelmäßige Vor-Ort-Prüfungen
Damit die Versicherungsunternehmen ihre Präventionsmaßnamen auch umsetzen oder gar verbessern, macht die Bafin jedes Jahr Vor-Ort-Prüfungen. „Haben sie Produkte im Bestand, die wir als besonders risikoanfällig betrachten, prüfen wir, ob die Präventionsmaßnahmen ausreichen. Wir nehmen uns dabei auch Zeit und prüfen, ob die Maßnahmen der Versicherer wirksam sind“, so Sperl.
Regelmäßige Konferenzen zu dem Thema sollen den Austausch mit den Unternehmen fördern. Sind die Präventionsmaßnahmen nach Ansicht der Bafin zu schwach, ordnet die Aufsicht eine Verbesserung an, kann aber auch Bußgelder verhängen oder geschäftsbeschränkende Maßnahmen erlassen.
Besondere Aufmerksamkeit bekommen derzeit die in Deutschland tätigen Niederlassungen von ausländischen Versicherungsunternehmen. Sie müssen hierzulande keine Berichte über ihre Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung einreichen.
„Die Bafin als Gastlandaufsicht muss aber trotzdem über ihre Geschäfte und Präventionsmaßnahmen im Bilde bleiben“, sagt Sperl. Persönliche Besuche in den Unternehmen und eine Fragebogenaktion sollen helfen, die Unternehmen und ihre Geldwäscheprävention besser kennenzulernen.

0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren