- Von Redaktion
- 30.10.2024 um 15:19
Heute mal keine übliche Pressemitteilung, sondern mein aktuelles Erlebnis als Geschichte: Im Mai dieses Jahres besuchte ich in Berlin einen Empfang. In diesem Rahmen hatte ich die Gelegenheit, Bundesfinanzminister Christian Lindner persönlich zu treffen und kurz auf eine Thematik anzusprechen, die mich schon seit Jahren beschäftigt: die Divergenz in der steuerrechtlichen Behandlung von Arbeitgeberbeiträgen zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV).
„Mit der bKV die mentale Gesundheit in den Fokus stellen“
„Die bKV wird NOCH vor allem von vielen Arbeitgebern unterschätzt“
Es war ein sehr angenehmes Gespräch. Christian Lindner signalisierte dabei seine Bereitschaft zu einem weiterführenden Austausch. Ehrlich gesagt, war ich mir nicht sicher, ob das lediglich ein schnell verblassendes Versprechen war. Man kennt schließlich schnelle Zusagen in der Politik. Aber: Der Bundesminister hat Wort gehalten!
Das Ministerbüro hat mich tatsächlich zum fachlichen Dialog nach Berlin in das Bundesfinanzministerium eingeladen. Das ist etwas Besonderes. Es war sogar der ausdrückliche Wille des Ministers, dass sich sein Leiter der Steuerabteilung Zeit und Gehör für mein Anliegen nimmt. Es wurde sogar eine Terminverschiebung möglich gemacht und ich durfte eine Begleitperson mitbringen.
Am 13.September folgte ich der Einladung ins BMF nach Berlin. An meiner Seite Frank Kettnaker (Vorstand ALH-Gruppe). Das Gespräch fand statt mit Nils Weith, Leiter der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen, in Begleitung zweier seiner Mitarbeitenden.
Wie ist der Termin verlaufen?
Zunächst schilderte ich meine Erfahrungen als bKV-Spezialmakler aus täglichen Gesprächen mit Personalverantwortlichen. Die Ausgangssituation: Arbeitgeber sind überzeugt von den Mehrwerten einer bKV. Und in Unternehmen ist die Bereitschaft vorhanden, mit der betrieblichen Krankenversicherung in die Gesundheitsversorgung der Mitarbeitenden zielgerichtet und wirkungsvoll investieren zu wollen.
Doch dann folgt die Einordnung der aktuellen Rechtslage zur steuerrechtlichen Behandlung von Betriebsausgaben zu arbeitgeberfinanzierter bKV. Die bKV ist steuer- und sozialversicherungsfrei möglich im Sinne des Paragrafen 8 Absatz 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz (EstG) als Sachbezug.
Alternativ kann die Pauschalversteuerung gemäß Paragraf 40 EstG oder nach Paragraf 37b EstG genutzt werden. In der Folge bedeutet die Pauschalierung für Unternehmen jedoch Bürokratie durch diverse Auflagen (zum Beispiel die Anmeldung beim Betriebsstätten Finanzamt, …). Daher ist aus Arbeitgebersicht die Verwendung der bKV als Sachbezug erster Wahl zu bevorzugen.
Die Freigrenze in Höhe von maximal 50 Euro monatlich gilt allerdings für eine Vielzahl an Sachleistungen und ist daher in vielen Fällen bereits ausgeschöpft. Oft gehört: Der bereits vorhandene Tankgutschein als Benefit. Diese steuerrechtliche Einordnung in den Sachbezug mit der Begrenzung auf 50 Euro ist in der Praxis oft also die Wachstumsbremse der Mitarbeitergesundheit als arbeitgeberfinanzierte Kollektivzusage.
Genau aus dieser Herausforderung heraus vertrete ich die Position „Tankgutschein und bKV im Sachbezug-Konflikt ergibt keinen Sinn!“ Übrigens: Mit diesem Zitat habe ich Christian Lindner angesprochen und damit seine Aufmerksamkeit erreicht. Mein Ziel ist es, in der Politik Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen gerecht werden und eben nicht verschiedene Arbeitgeberleistungen in einen Interessenkonflikt bringen. Der Stellenwert von Gesundheit sollte meines Erachtens die den aktuellen Zeiten erforderliche und angepasste Aufmerksamkeit bekommen.
Durch bessere Förderung der bKV profitiert der Staat in mehrfacher Hinsicht:
- die Gesundheitskosten werden durch präventive Maßnahmen gesenkt,
- die Produktivität der Arbeitnehmer gesteigert,
- das öffentliche Gesundheitssystem entlastet und
- der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt.
Eine weitergehende politische Förderung der bKV könnte diese positiven Effekte noch verstärken und zur Sicherung einer gesunden, leistungsfähigen Gesellschaft beitragen.
Fazit des Gesprächs im Bundesfinanzministerium
Überlegungen zu einer möglichen Reformierung der Sachbezüge haben wir im Dialog diskutiert. Es war ein sehr angenehmer offener Austausch mit gegenseitigen wertvollen Einblicken und Hinweisen. Nils Weith schätzte den neu gewonnenen Input aus der Praxis. Diese Aspekte wurden so in Kommissionen noch nicht beleuchtet.
Für das Thema gäbe es derzeit keine Planungen und Initiativen. Für Reformeckpunkte 2024 sind wir zu spät. So eine Anpassung ist nichts auf der Schnelle für die Gesetzgebung. Es bedarf zudem auch der Länderabstimmung.
Als Ergebnis des Gesprächs brachte Weith den Vorschlag, eine „Initiative Sachbezugsreform“ einberufen zu wollen. Damit signalisiert das BMF seine Bereitschaft zum Brainstorming zur weiterführenden Vertiefung über mögliche Modernisierung, Vereinfachung, Bürokratieabbau und sprach davon, gleich Anfang 2025, gemeinsam mit weiteren Gesprächspartnern nach Berlin einladen zu wollen.
Mein vorgebrachtes Anliegen ist also im Ministerium angekommen und hat somit Aufmerksamkeit in der höchsten politischen Ebene erzielt. Ich bin tatsächlich vorgedrungen, habe den gewünschten Termin bekommen und konnte zur Sensibilisierung beitragen.
Ich freue mich auf den weiterführenden Dialog im Ministerium, mich mit meiner unabhängigen Expertise einbringen zu dürfen und mich damit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen stark zu machen für verbesserte Rahmenbedingungen zur Förderung betrieblicher Krankenversicherungskonzepte.
Über den Autor
Senator h.c. Marco Scherbaum ist bKV-Makler, Geschäftsführer HEALTH FOR ALL® GmbH & Co. KG, Europäischer Wirtschaftssenator & Aufsichtsrat des Europäischen Wirtschaftssenats, Vorsitzender der Gesundheitskommission (European Economic Senate), Mitglied im Expertenkreis Gesundheit (BVMW) sowie Dozent, Keynote-Speaker und Fachbuchautor. Das aktuelle Buch „Gesundheit für alle“ können Sie hier bestellen.
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