- Von Peter Schmidt
- 06.03.2025 um 13:11
Die Planung einer Notfallregelung sowie der eigenen Nachfolge greift in persönliche Belange und Ziele ein, ist aber wichtig für die zukünftige Entwicklung des eigenen Unternehmens. Die Herausforderungen dieser Projekte helfen aber auch, die Unternehmensentwicklung in die selbstbestimmte Richtung zu lenken. Denn es werden zahlreiche Aspekte durchdacht und gegebenenfalls angepasst.
Strategie und Unternehmenswert
Für beide Themen, Notfallregelung und Nachfolge, sollten zunächst die damit verbundenen persönlichen Ziele in einer Strategie festgelegt werden. Dabei ist das Alter der Unternehmerin oder des Unternehmers sekundär. Natürlich gehen in den nächsten Jahren bis 2028 die sogenannten Babyboomer in den Ruhestand. Aber auch immer mehr junge Unternehmer – Mitte 30 bis Mitte 40 – haben andere Pläne und übergeben ihre Firmen. Dazu kommen Notfälle, die auch jüngere Menschen treffen können.
Für die Strategie formulieren Sie Ziele, was Sie bis zu Notfall oder Nachfolge erreicht haben wollen, wie die Vorstellungen zu einem Kaufpreis sind oder was bis dahin an Investitionen getätigt werden soll (neue IT, neue Mitarbeiter, Spezialisierung, Rückzug aus dem operativen Geschäft und so weiter). Dann empfehle ich ein Beraterteam zusammenzustellen, zu dem meist ein Steuerberater, gegebenenfalls ein Rechtsanwalt und ein Nachfolge-Experte (M&A-Berater) gehören.

Wie Maklerunternehmen mit den richtigen Tools Zeit gewinnen
Wenn nach dem Verkauf des Maklerbestands der Kaufpreis ausbleibt
Der Nachfolge-Experte wird dann eine Unternehmens- beziehungsweise Bestandsbewertung vornehmen. Über den „Marktplatz für Maklerbestände“ bieten wir verschiedene Bewertungsmethoden von der Kurzbewertung über umfassende Expertisen bis zu Spezialbewertungen beispielsweise bei Scheidung an.
Für diese Bewertungen sind durch die Maklerin oder den Makler alle relevanten Daten zum Bestand, betriebswirtschaftliche Daten und weitere Information zusammenzustellen. Allein diese Informations- und Datensammlung zeigt oft schon auf, ob der Unternehmer einen Überblick über seinen Bestand und seine Firma hat. Oft ist dies vollumfänglich nicht der Fall, wenn Maklerverwaltungsprogramm oder CRM die gewünschten Daten nicht liefern können oder der Steuerberater die Steuererklärungen aus dem vorvorletzten Jahr noch nicht fertig hat.
Vertreter im Notfall und Profil des potenziellen Nachfolgers
In meiner Beratungspraxis beginne ich immer mit einer passenden Notfallregelung, wenn diese noch nicht vorliegt. Dazu gilt es nicht nur einen Notfallplan anzulegen, sondern auch Verfügungen zu treffen, wer im Fall der Fälle eine Vertretung oder Übernahme sichern kann. Über ein Unternehmer-Testament oder eine geschäftliche Generalvollmacht lässt sich dieses Thema regeln. Dazu kommt ein digitaler oder analoger Notfallordner mit allen wichtigen Daten. Anregungen dazu gibt diese Checkliste.
Für die Nachfolge – egal wie lange dieses Datum noch entfernt ist – gilt es Grundsatzentscheidungen zu treffen wie: Kommt meine Nachfolgerin oder mein Nachfolger aus der Familie, dem Bekanntenkreis oder aus der Firma? Welches Profil soll der Nachfolger haben? Welches Nachfolgemodell von Verkauf gegen Einmalsumme, Verrentungsmodell oder Beteiligungsmodell möchte ich haben?
Grundlage dieses Nachfolgermodells können dann schon eine Nachfolgerauswahl und Gespräche mit potenziellen Nachfolgern sein. Ein erfahrener M&A-Berater kann moderierend durch die Klippen solcher Gespräche und später Verhandlungen führen.

Auf der nächsten Seite geht es um Verkaufsverhandlungen und Kaufvertrag.

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