- Von Peter Schmidt
- 06.03.2025 um 13:11
Verkaufsverhandlungen und Kaufvertrag
Rückt eine Nachfolge direkt in den Fokus, können die Verkaufsverhandlungen beginnen. Auch hier ist die Unterstützung des Beraterteams – jeweils mit unterschiedlichen Schwerpunkten – gefragt. Der M&A-Berater wird neben der Nachfolgerauswahl mit dem Unternehmer die Verkaufsstrategie besprechen und festlegen, um die gewünschten Ziele und den angestrebten Preis optimal zu erreichen.
Die Verhandlungen sollen helfen, die finanziellen Wünsche zu erreichen und auch die strategischen Ziele des Maklers oder Finanzanlageberaters umzusetzen. Dabei ist sicherzustellen, dass der Kaufvertrag und die Struktur der Übergabe helfen, die gesetzten Ziele umzusetzen. Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten sind klar zu beschreiben und gegebenenfalls auch zusätzlich (etwa bei Ratenzahlungen) zu besichern.
Vor Unterzeichnung eines Kaufvertrages sind neben dem M&A-Berater auch Steuerberater und gegebenenfalls ein Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Das soll garantieren, dass die Ziele und Interessen des Verkäufers geschützt werden und die Transaktion auch steuerlich effizient ist.
Übergangsplan und Mitwirkung
Neben den Verkaufsverhandlungen ist festzulegen und zu vereinbaren, wie und zu welchen Terminen die Übergabe erfolgt und wer wofür verantwortlich ist. Hier sind die Verkäufer nochmal stark gefragt, dass mit dem Bestand oder der Firma in der Übergangsphase keine Probleme entstehen, die dem Verkäufer dann zur Last gelegt werden können.
Im Kaufvertrag wird man die Art der Kommunikation des Deals bereits festgelegt haben. Dabei ist an die Kunden, Vertragspartner, Mitarbeiter und gg. auch an Mitgesellschafter zu denken. Es ist sinnvoll, wenn mindestens für eine Übergangszeit Mitwirkungspflichten für den Verkäufer vereinbart werden. Danach ist dann ein beruhigender Übergang in den Ruhestand möglich, der mit einem optimalen Kaufpreis auch weitere Freuden des Lebens ermöglicht.

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