- Von Peter Schmidt
- 09.01.2018 um 10:35
Das Rad der Veränderungen scheint sich immer schneller zu drehen: Neue Anforderungen an den Beratungsprozess der Kunden durch die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD. Neue Produkte der Anbieter von Versicherungen und Finanzdienstleistungen. Die Europäische Union und der nationale Gesetzgeber wollen mehr Datenschutz für Kunden und Mitarbeiter. Eine umfassendere Dokumentation der Beratungen und der Kundendaten ist umzusetzen. Und das alles mit gleichem Zeitaufwand und personellen Ressourcen? Das scheint die Quadratur des Kreises zu sein.
Wie Vermittler diese vier Kardinalfehler vermeiden
„Eltern sind die ersten Ansprechpartner, wenn es um Vorsorge und Versicherungen geht“
Bietet ein wenig diskutiertes IDD-Detail die Chance zur Verbesserung?
Zur Lösung solch komplexer Aufgabenstellungen scheuen viele Vermittler, die selbstständige Unternehmer sind, bisher die Inanspruchnahme von Experten, auch wenn man von der Notwendigkeit eigentlich überzeugt ist. Zu den Hauptgründen gehören die Höhe des Investments in Beratungs- und Coaching-Leistung und die Skepsis gegenüber der gewünschten Qualität der Berater. Zu oft haben sich Versprechen wie „Wir machen Sie zum Marktführer“ als hohle Phrasen erwiesen.
Regionale und überregionale Fördermittel für Beratungen
Die ganze Breite der auch für Vermittler von Versicherungen und Finanzdienstleistern bereitstehenden Fördermittel kann hier nur auszugsweise geschildert werden. Beginnen wir mit den Existenzgründern. Deren Förderung vor Existenzgründung oder bis zu drei Jahren nach der Existenzgründung wird meist von regionalen Institutionen und Initiativen organisiert. In Bayern sind beispielsweise die Perspektiven zur Existenzgründung sehr günstig. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung zum Thema Existenzgründung die Initiative „Gründerland Bayern“ ins Leben gerufen. Die Umsetzung dieser Förderung erfolgt regional. Ähnliche Programme gibt es in allen Bundesländern.
Für die Beratung von Unternehmen, die länger als drei Jahre am Markt sind, zu Themen wie Optimierung von Unternehmensabläufen, Entwicklung einer Personalstrategie, Digitalisierung, Einsparpotenziale, Expansion oder Nachfolgeregelung kann auf die Förderprogramme von regionalen Investitionsbanken zurückgegriffen werden. Es gibt viele Themen, Ziele und Projekte, bei denen die Inanspruchnahme von Beratungen durch Experten „Hilfe zur Selbsthilfe“ werden kann.
Unternehmen in Not
Selbst bei Unternehmen in Notlage kann die Beratung zur Lösung der Existenzkrise mit Fördermitteln bis zu 80 Prozent der Beratungskosten genutzt werden. Für Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, ist das Unternehmensalter meist kein Ausschlusskriterium für eine Förderung.
Die Fördermittel werden in der Regel als Zuschuss zum Beratungshonorar zwischen 50 bis 80 Prozent bis zu einer definierten Gesamthöhe gewährt. Wichtig ist dabei, dass die Fördermittel vor Beginn eines Projekts beantragt werden müssen. Der Prozess der Beantragung von Fördermitteln ist nicht ganz ohne Aufwand zu bewältigen. Dennoch lohnt sich diese Mühe für Einzelunternehmer in Anbetracht von möglichen Zuschüssen bis zur Höhe von mehreren tausend Euro.
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