- Von Peter Schmidt
- 09.01.2018 um 10:35
Wer, was und wie kann gefördert werden?
Ganz pauschal möchte ich auf einige dieser Fragen eingehen, auch wenn die Details bei den jeweiligen Behörden und Institutionen abweichend geregelt sind. Kommen wir zum „Wer“: Versicherungsmakler und -Berater können bei bestimmten Themen Antrag auf Förderung stellen. Zu den förderfähigen Themen gehören spezifische Beratungen zu Nachfolgeregelungen sowie zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung.
Ebenso wird die Erstellung und Umsetzung von Unternehmensstrategien, die Beratung zu einer effizienten Organisation innerbetrieblicher Abläufe oder eben auch die Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie gefördert. Die Zuschüsse werden in der Regel als nicht rückzahlbar und bis zu 80 Prozent in einer Höhe bis zirka 3.500 Euro gewährt.
Die prozentualen Zuschüsse sowie die Höhe sind regional und auch nach den Beratungsthemen unterschiedlich. Als Voraussetzung wird eine individuelle Beratung mit einer Erfassung des Status Quo, der Erstellung von Handlungsempfehlungen und deren Umsetzung festgeschrieben. Die Berater und der Mandant müssen nach der Beratung die jeweiligen Projekte gegenüber der Fördereinrichtung dokumentieren und abrechnen.
Fördermittel aus europäischen Fördertöpfen
Viele interessante Förderprogramme werden auch durch den Europäischen Sozialfond (ESF) der Europäischen Union kofinanziert. Für die Abwicklung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zuständig. Deren neues Förderprogramm mit mehreren Unterpunkten läuft unter dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“.
Das Bafa-Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind und fördert Beratungen nach zwei Schwerpunkten:
1. Allgemeine Beratungen
Hierzu zählen alle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Demnach wird hier ein sehr breites Spektrum unternehmerischen Wissenstransfers gefördert.
2. Spezielle Beratungen
Unter diesen Beratungen werden alle die Leistungen erfasst, die zur Behebung von sogenannten strukturellen Ungleichheiten dienen. Beispielhaft seien hier Beratungen von Unternehmen, die durch Frauen geführt werden oder bei denen die Fachkräftegewinnung und -sicherung ein Schwerpunkt ist, erwähnt.
Die Antragsstellung für Fördermittel der Bafa erfolgt online. Die Zahl der anzugebenden Daten ist nicht zu unterschätzen. Etwas Mühe ist notwendig, diese lohnt sich aber.
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