Der Bestandsverkauf ist über die Bühne gegangen – und dann? Nachfolgeexperte Peter Schmidt stellt ausgewählte Aufgaben nach dem Kauf vor. © Drazen Zigic/Freepik
  • Von Peter Schmidt
  • 17.04.2023 um 09:11
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Alle Komponenten eines Bestandskaufs im Blick zu halten ist für Versicherungsmakler und Finanzanlageberater nicht leicht. Selbst erfahrene Bestandskäufer haben sich dazu Checklisten entwickelt, die akribisch abgearbeitet werden. Nachfolgeexperte und Unternehmensberater Peter Schmidt stellt in seiner Kolumne mit Praxisbeispielen ausgewählte Aufgaben nach dem Kauf vor.

Bereits die Abstimmung zwischen Verkäufer und Käufer bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrages oder der notariellen Beurkundung des Verkaufs von Gesellschaftsanteilen sind anstrengend und zeitraubend. Nicht selten können sich die Verhandlungen zwischen sechs bis neun Monate hinziehen. In besonders schwierigen Fällen sogar über Jahre.

Die Unterzeichnung und der Übertrag der mit dem Bestand verbundenen Verträge – oft auch Signing and Closing genannt – wird in der Regel mit dem im Kaufvertrag vereinbarten Stichtag verbunden. Jedem Kaufmann müssten die Begrifflichkeit auch als Einigung und Übergabe bekannt sein. Das bedeutet, dass sich Verkäufer und Käufer zur Übertragung von Eigentum geeinigt haben und diese Übertragung dann auch tatsächlich stattfindet.

Bis zum vereinbarten Stichtag ist dann auch der Kaufpreis oder die erste Rate des Kaufpreises zu zahlen. Oft ist dies ein Grund für ein oder mehrere Gläser Sekt. Aber die eigentliche Arbeit mit den Kunden und Versicherern beginnt dann erst.

Kunden und Versicherer informieren

Vor allem bei Einzelunternehmen, deren Bestand verkauft wird, sind als erstes die Kunden in entsprechender Weise zu informieren. Dieses Anschreiben muss aus Gründen der DSGVO und vielfach auch der in den Datenschutzvereinbarungen festgelegte Punkte durch den Verkäufer oder die Verkäuferin erfolgen. Im Inhalt ist der Betreffenden natürlich frei.

Die verkaufende Maklerin oder der Makler wird sich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken und mit geeigneten Worten den Käufer als Nachfolger vorstellen. Idealerweise vereinbaren sich Verkäufer und Verkäuferin so, dass die Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail per Weiterleitung und auch – wenn sinnvoll und möglich – die Erreichbarkeit im Maklerbüro erhalten bleiben.

Wichtigster Part dieses Abschieds- und Übergabeschreiben muss das Einräumen des Widerspruchsrechtes in einer angemessenen Frist sein. In der Regel wird eine Frist von zwei bis vier Wochen genommen. Viele der von uns beratenen Verkäufer haben sich an einem bewährten Briefentwurf orientiert, den wir hier als Word-Dokument bereitstellen.

Nützlich kann es auch sein, die Gelegenheit des Briefes zu nutzen, um auf einer zweiten Seite, der Rückseite oder per Beratungsscheck bestehen Beratungsbedarf abzufragen. Dazu kann auch ein QR-Code genutzt werden, der auf eine Kontaktseite führt, auf der die Kunden ihren Beratungswunsch oder sogar schon einen Termin vereinbaren können. So wird das Notwendige mit dem Nützlichen verbunden.

Schauen wir uns noch die Versandart des Abschieds- und Übergabeschreibens an. Rechtlich korrekt wird hier ein Einwurfeinschreiben empfohlen, da weder mit einer Mail noch einem normalen Brief eine Bestätigung für den Erhalt des Schreibens sicher erfolgt. In der Praxis wird dies meist ohne Konsequenzen anders gemacht. Aber irgendwann kommt der erste Fall und Kunde und dann können sich Aufwand und Nutzen für diese wichtige Information beim einzelnen Kunden auch umkehren.

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Peter Schmidt

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

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