Die neue EU-Direktive IDD wird den Versicherungsvertrieb in Europa verändern. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 24.02.2016 um 20:32
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Ein neues Wortmonster geht durch Politik und Medien: Versicherungsvertriebsrichtlinie oder auch IDD. Was kommt mit dieser Direktive auf Vermittler von Versicherungen zu? Brechen nun gute oder schlechte Zeiten an? Unternehmensberater Peter Schmidt gibt in seinem Gastbeitrag Antworten.

Kopf einziehen bringt nichts

Den Vermittlern aus den klassischen Vertrieben sind Anbieter beratungsfreier Produktabschlüsse für Kunden schon länger ein Grund für emotionale Anwandlungen. Vermittler mit positiver Grundeinstellung werden aus den Geschäftsmodellen der Online-Plattformen für sich selbst die Schlussfolgerung ableiten, selbst etwas zu tun.

Negativ gegenüber dem Thema Digitalisierung eingestellte Vermittler ziehen den Kopf ein und hoffen, dass der Wandel mit dem neumodischen Zeugs vorbei geht. Besonders letzteren ist mit auf den Weg zu geben, dass das IDD  grundsätzlich auch den beratungsfreien Vertrieb erlaubt.

Türen für beratungsfreien Vertrieb weiter geöffnet

Die Türen für den internetbasierten und beratungsfreien Vertrieb sind offen. Noch besteht in  Deutschland eine Beratungspflicht, die nur im Rahmen des Direktvertriebes oder im Rahmen des Fernabsatzgesetzes Ausnahmen ermöglicht. Aber auch hier ist eine liberalere Ausrichtung für stark regulierte Produkte denkbar, die auch in das Konzept von Verfechtern der Deutschlandrente passen könnten.

Die Konkurrenz zwischen klassischen Vermittlern und den „Neuen“ in der Branche wird zunehmen. Die Kunden selbst sind dafür ein wesentlicher Treiber. Und damit steigt auch der Druck auf die wirtschaftliche Situation der Versicherungsvermittler. Verschärfend kommt hinzu, dass keine Entlastung bei der Bürokratisierung der Versicherungsberatung zu erwarten ist.

Der Fachanwalt für Versicherungsrecht Wirth beurteilt die Folgen des IDD in der Kundeninformation so: In Fragen der Papierflut „ist leider mit einer weiteren Verschärfung zu rechnen. Es muss zu jedem Produkt ein zusätzliches Informationsblatt – Papier oder Datenträger –) konzipiert und dem Kunden ausgehändigt werden. Vorgaben für die hierfür verantwortlichen Versicherungsunternehmen wird dazu noch die europäische Aufsichtsbehörde Eiopa machen.“

IDD und die Zukunft von Versicherungsvermittlern

Die IDD muss bis Februar 2018 in nationales Recht umgesetzt sein. Neben einigen vordergründig positiven Regelungen für Versicherungsvermittler wird die Tätigkeit des Vermittlers anspruchsvoller.  Mehr bürokratischer Aufwand ist zu erwarten. Ich denke da nicht nur an ein „Mehr“ an  Dokumentation und Information.  Auch die zu erwartenden Erschwernisse bei Versicherungsanlageprodukten habe ich da im Blick.

Die IDD wird in diesem Produktsegment den Vermittlern einen ähnlichen Umfang an Pflichten auferlegen, den jetzt Kapitalanlagevermittler haben. Das bedeutet dann eben auch  die Einholung der Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden im Anlagebereich, ein Check der finanziellen Verhältnisse und Risikotragfähigkeit und so weiter.

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