- Von Peter Schmidt
- 27.01.2020 um 09:42
Inzwischen gibt es mehrfach Versuche, eine Vergleichbarkeit zwischen den Rentenmodellen herzustellen. An dieser Stelle sei auf den Vergleich bei Fonds professionell Online aus dem Vorjahr verwiesen, in dem zumindest die Maklerrenten von vier Anbietern verglichen wurden. Für den interessierten Makler ist es aber wichtig, sich mit den hier genannten Punkten intensiv zu befassen und sich externes Know-how einzuholen. Warum?
Schauen wir uns drei Beispiele an, die die Materie etwas genauer beleuchten:
1: Einige Modelle der Maklerrenten garantieren die Zahlung von 100 Prozent oder 90 Prozent der eingehenden Bestandscourtagen als Basis für eine Verrentung. Doch bei diesen Prozentsätzen bleibt es nicht, wenn davon noch ein Service-Gebühr als Festbetrag oder prozentual abgezogen wird. Somit kann ein anderes Maklerrenten-Modell mit einem niedrigeren Garantieprozentsatz durchaus attraktiver sein.
2: Die Aufgabe des Gewerbes und damit der Entfall der Registrierung als Makler wird unterschiedlich behandelt und geht von notwendiger vollständiger Aufgabe der Tätigkeit bis zur möglichen oder gewünschten Mitarbeit nach dem Tag X der Übergabe aus. Zwischenmodelle für den Ruheständler sind auch zu finden. Die Motivlage der Anbieter der Maklerrenten für den Grad der Mitwirkung ist jeweils nachvollziehbar, sollte aber vom Makler vor seiner Entscheidung berücksichtigt werden.
3: Für viele Makler ist ein Modell Maklerrente ein „No Go“, wenn seine Kunden, die ja oft in der Nachbarschaft, im eigenen Dorf, der Heimatstadt oder in der Region wohnen, nur online betreut werden. So sehr diese Methode der Kundenbetreuung auch effektiv und zeitgemäß sein mag, gefällt dieser Service manchem Kunden nicht. In diesem Merkmal differenzieren sich die Anbieter stark. So gibt es spezielle Abteilungen oder Mitarbeiter, die sich um solche Bestände kümmern bis hin zu rein digitalen Modellen per App, Homepage oder Robo-Admin.
Die Modelle für Maklerrente* sind ständig in Bewegung
* Die dargestellten Leistungen der einzelnen Modelle der Maklerrente stellen nicht den vollständigen Leistungsumfang dar und wurden auszugsweise vorgestellt. Aktuelle Änderungen sind möglich, für die der Verfasser keine Haftung übernehmen kann.
Seit die SDV AG mit ihrer Makler-Garantierente 2015 erstmalig auf den Markt kam, hat sich viel in Sachen Maklerrenten getan. Immer wieder haben Anbieter nachgebessert, teilweise voneinander kopiert und neue Details in die Modelle eingearbeitet. Aus diesem Prozess haben andere Anbieter gelernt und eigene Modelle entwickelt. Hilfreich für die anhaltende Metamorphose der Maklerrenten waren auch die Versuche einer einheitlichen Klärung der Frage der Versteuerung der Maklerrenten durch die Makler.
Blau direkt reicht inzwischen an mehr als 40 Makler die sogenannte Simplr-Maklerrente aus, wie Dirk Henkies, Leiter Vertriebsservice Maklerrente, auf Anfrage mitteilte. Neu ist, dass der Lübecker Maklerpool auch Bestände kauft und „im Netzwerk weiterleitet. So wurden 2019 für mehr als 2,5 Millionen Euro Bestände übernommen“. Henkies betont die frühzeitige Verbesserung der Maklerverträge und -vollmachten, Datenschutzvereinbarungen gemeinsam mit dem zukünftigen Makler-Rentner und die Bemühungen um eine Erhöhung der Vertragsdurchdringung durch die technischen Möglichkeiten des Pools.
Für Makler mit hohem oder ausschließlichem Bestand aus Finanzdienstleistungsprodukten können die Angebote von Fondskonzept interessant sein. Unter bestimmten Voraussetzungen (Poolpartnerschaft, Digitalisierung der Kundendaten, vollständige Berichte des Wirtschaftsprüfers und so weiter) wird den abgebenden Maklern nach Paragraf 34f der GewO, die Fondskonzept-Partner sind, eine Rente über 15 Jahre angeboten. Servicegebühren werden nicht erhoben. Eine flexible Hinterbliebenenvariante ist ebenfalls im Angebot. Die Betreuung der übergebenen Kunden und Portfolios wird von Mitarbeiter der Fondskonzept übernommen.
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