Beratungsszene: Unser Kolumnist Dr. Peter Schmidt ist Experte für die Bestandsübertragung und schreibt dieses Mal über die Maklerrenten-Modelle der Pools. © Panthermedia
  • Von Peter Schmidt
  • 04.06.2018 um 10:29
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lesedauer Lesedauer: ca. 07:45 Min

Die Vision klingt toll für Makler. Einfach Büro abmelden, VSH kündigen und keine Kundenbetreuung mehr – das Idealbild des Maklers in Rente? Aber ist es wirklich so einfach? In seiner neuen Kolumne geht Unternehmensberater Peter Schmidt den Pool-Modellen der Maklerrente etwas tiefer auf den Grund und erklärt, auf welche Punkte Makler achten sollten.

Versprochene Maklerrenten mit Fragen

Bleiben wir noch bei der Vergütung des Verkaufs über eine „Leibrente“ sowie deren avisierte Höhe. Die bisher bekannten Maklerrenten-Modelle wollen über etwa fünf Jahre zwischen 80 bis 100 Prozent der bisherigen Bestandscourtagen nach Verkauf garantieren. Manche Anbieter beziehen das nur auf die Sachcourtage und andere auf alles was landläufig Folgeprovision genannt wird.

Als kaufmännisches Risiko wird von den Käufern wohl die Bestandsabschmelzung gesehen. Nach meiner Erfahrung aus fünf Jahren „Marktplatz für Maklerbestände“ ist in den ersten zwei Jahren nach Verkauf mit einem Bestandsabgang von zirka 15 Prozent zu rechnen. Ob mal mehr oder mal weniger kommt auf die Intensität der Bestandsbetreuung durch den Käufer an.

Stellt sich die Frage, wie dieser Schwund in der Höhe der versprochenen Leibrente verkraftet oder einkalkuliert ist. Oder wird dann die Maklerrente nur noch auf Höhe des dann tatsächlichen Bestands gezahlt? Spannend wird es auf jeden Fall für die Zeit nach den ersten fünf Jahren. Einzelne Modelle der Maklerrente geben dann für die Maklerrente keine Garantie mehr oder senken die Maklerrente sogar vereinbarungsgemäß ab.

Auswirkungen von Maklerrenten auf den Verkäufer

Wenn Sie sich als Makler für eines der Modelle von Maklerrenten aus Süd oder Nord entscheiden, dann informieren Sie sich vor dem Verkauf über Nebenwirkungen, die gravierend sein können. Wie bei der Medizin steht auch bei solchen Verkäufen das Wichtigste im Kleingedruckten.

Beginnen wir mit der steuerlichen Betrachtung. Ein Makler, der mit dem Verkauf freiwillig oder „gebeten“ seine Zulassung zurückgibt – er soll ja die Kosten für die VSH sparen, wie es in einer Werbung für eine Maklerrente heißt – wird vom Finanzamt gefragt werden, wofür er denn jetzt regelmäßige Überweisungen bekommt. Makler ist er nicht mehr, was dann? Vergütung für etwas, was ich nicht tue oder wofür ich keine Zulassung mehr habe, ist spannend.

Soweit absehbar wird eine „Lebensrente vom Pool“ für Makler über dem 55. Lebensjahr auch einen Verzicht auf steuerliche Vergünstigungen mit sich bringen. Die steuerlichen Auswirkungen können sehr umfänglich sein. Dies betrifft auch mögliche Erben bei den Maklerrenten-Modellen, wo der Witwe eines Maklers noch Einkünfte versprochen werden.

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Peter Schmidt

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

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