Beratungsszene: Unser Kolumnist Dr. Peter Schmidt ist Experte für die Bestandsübertragung und schreibt dieses Mal über die Maklerrenten-Modelle der Pools. © Panthermedia
  • Von Peter Schmidt
  • 04.06.2018 um 10:29
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lesedauer Lesedauer: ca. 07:45 Min

Die Vision klingt toll für Makler. Einfach Büro abmelden, VSH kündigen und keine Kundenbetreuung mehr – das Idealbild des Maklers in Rente? Aber ist es wirklich so einfach? In seiner neuen Kolumne geht Unternehmensberater Peter Schmidt den Pool-Modellen der Maklerrente etwas tiefer auf den Grund und erklärt, auf welche Punkte Makler achten sollten.

Dazu kommen Fragen wie: Muss die neue Tätigkeit, für die es ja Einkünfte gibt, dann als Gewerbe angemeldet werden? Muss man dann doch wieder IHK-Mitglied werden? Steuerexperten warnen außerdem davor, die ratierlichen Modelle der Bezahlung von Bestand zu unterschätzen. Hier sei nur auf einige aufmerksam gemacht:

  • Ratierlicher Verkaufspreis kann sofort zur Versteuerung des Gesamtpreises führen
  • Ratierliche Einkünfte können zu einer Kürzung der gesetzlichen Rentenzahlung führen (Hinzuverdienstgrenze)
  • Ratierliche Einkünfte können zu einem dauerhaft höheren Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führen

Blau Direkt, ein Anbieter der Maklerrente, ist sich der Problematik bewusst. Zur Prüfung dieser und weiterer Themen über einen Fachanwalt für Steuerrecht schildert auf Rückfrage Oliver Pradetto, Kommanditist bei Blau Direkt mögliche Antworten so:

„Er (der Steueranwalt) ist sich sicher, dass eine Leibrente flexibel und abhängig von verschiedenen Kriterien – also letztlich erfolgsabhängig – sein darf. Das heißt, wir (Blau Direkt) können die Bestandscourtage dann so wie sie zufließt als Leibrente zahlen.“

Aber auch Pradetto sieht als Knackpunkt das im individuellen Fall einzuräumende Wahlrecht der Versteuer nach Zuflussprinzip, welches der interessierte Makler mit seinem Steuerberater individuell klären muss. Eine pauschale Antwort zu diesen Punkten, eine einheitliche Regelung und Empfehlung kann es deshalb nicht geben.

Genau richtig im Sinne von Transparenz sind die Überlegungen und Aktivitäten von Blau Direkt mit ihrer Simplr-Maklerrente zur Frage der Versteuerung einer Maklerrente, wenn Pradetto ausführt:

„Zur Sicherheit hat unser Anwalt Urteile und Gesetzgebung zusammengestellt und eine offizielle Anfrage an das Finanzamt gerichtet, damit auch eine offizielle Seite dies bestätigt. Da dauert es noch rund drei Monate bis mit der Antwort zu rechnen ist.“

Datenschutz kann kompliziert werden

An anderer Stelle hatte ich bereits auf die Thematik der Weitergabe von Kundendaten innerhalb eines Pools aufmerksam gemacht. Selbst wenn es in der Vergangenheit mit Hinweis auf den Code of Conduct (CoC), Artikel 20, immer wieder in der Praxis solche Übertragungen gegeben hat, sehe ich das Thema noch kritisch.

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Peter Schmidt

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

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